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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Studienbewerbung

Niedersachsen 99010019001016, 99010019001016 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010019001016, 99010019001016

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Studienbewerbung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Hochschulzugang (Synonym), Lebensunterhaltssicherung Aufenthaltstitel (Synonym), Bewerbung um Studium (Synonym), Schulabschluss (Synonym), Studienplatz suchen (Synonym), Vollzeitstudium (Synonym), Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Studieren in Deutschland (Synonym), Lebensunterhaltssicherung (Synonym), Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Einreise (Synonym), Studienbewerbung (Synonym), Einwanderung (Synonym), Universität (Synonym), Antrag auf Aufenthaltstitel (Synonym), Aufenthaltsrecht (Synonym), Zulassung zum Studium (Synonym), Studentenvisum (Synonym), Studiengang (Synonym), Ausländische Studierende (Synonym), Hochschule (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Aufenthaltstitel (010)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

zur Studienbewerbung

SDG Informationsbereiche

  • Anforderungen in Bezug auf Aufenthaltskarten für Unionsbürger und ihre Familienmitglieder, einschließlich Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Teaser

Wenn Sie einen Studienplatz in Deutschland suchen, können Sie für die Suche eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von maximal 9 Monaten beantragen.

Volltext

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung erhalten, wenn Sie in Deutschland studieren möchten, aber Ihnen noch kein Studienplatz zugeteilt wurde oder kein Studienplatz sicher zur Verfügung steht.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Studienbewerbung ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie kann für maximal neun Monate erteilt werden.
Sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen die zur Personensorge berechtigten Personen Ihrem geplanten Aufenthalt zum Zweck der Studienbewerbung zustimmen. 

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Foto
  • Visum, soweit erforderlich
  • Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Verpflichtungserklärung, Sperrkonto bei einer Bank, Nachweise über das Einkommen der Eltern oder Ähnliches)
  • Mietvertrag
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
  • Nachweis über einen entsprechenden Schulabschluss
  • Nachweis über die vorhandenen Sprachkenntnisse (z.B. ein Zertifikat) oder üben den beabsichtigten Erwerb der Sprachkenntnisse 
  • Ggfls. Zustimmung der zur Personensorge berechtigten Personen

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 50€
Diese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind.
Mehr erfahren
Gebühr: 100€
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)
Antragsfrist: 6 Woche(n)
Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Geltungsdauer: 9 Monat(e)
Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 9 Monate befristet erteilt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
  • Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
  • Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt.
  • Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.

Kurztext

  • Ausländerinnen und Ausländern kann zur Bewerbung um einen Studienplatz eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn sie in Deutschland studieren möchten, aber noch keine Zulassung einer deutschen Hochschule haben
  • Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn Antragsteller über schulische und sprachliche Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums verfügen oder diese in Deutschland (innerhalb der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis) erworben werden sollen
  • Lebensunterhalt (einschließlich Krankenversicherung) muss für die Dauer des Aufenthalts aus eigenen Mitteln oder durch Dritte gesichert werden
  • Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche sowie für Probebeschäftigungen von bis zu insgesamt 2 Wochen.
  • Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 9 Monate erteilt, Verlängerung ist ausgeschlossen.
  • zuständig: die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden