Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Studienbewerbung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Hochschulzugang (Synonym), Lebensunterhaltssicherung Aufenthaltstitel (Synonym), Bewerbung um Studium (Synonym), Schulabschluss (Synonym), Studienplatz suchen (Synonym), Vollzeitstudium (Synonym), Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Studieren in Deutschland (Synonym), Lebensunterhaltssicherung (Synonym), Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Einreise (Synonym), Studienbewerbung (Synonym), Einwanderung (Synonym), Universität (Synonym), Antrag auf Aufenthaltstitel (Synonym), Aufenthaltsrecht (Synonym), Zulassung zum Studium (Synonym), Studentenvisum (Synonym), Studiengang (Synonym), Ausländische Studierende (Synonym), Hochschule (Synonym)
- Anforderungen in Bezug auf Aufenthaltskarten für Unionsbürger und ihre Familienmitglieder, einschließlich Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind
Fachlich freigegeben am
18.08.2022
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Wenn Sie einen Studienplatz in Deutschland suchen, können Sie für die Suche eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von maximal 9 Monaten beantragen.
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung erhalten, wenn Sie in Deutschland studieren möchten, aber Ihnen noch kein Studienplatz zugeteilt wurde oder kein Studienplatz sicher zur Verfügung steht.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Studienbewerbung ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie kann für maximal neun Monate erteilt werden.
Sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen die zur Personensorge berechtigten Personen Ihrem geplanten Aufenthalt zum Zweck der Studienbewerbung zustimmen.
- Gültiger Reisepass
- Aktuelles biometrisches Foto
- Visum, soweit erforderlich
- Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Verpflichtungserklärung, Sperrkonto bei einer Bank, Nachweise über das Einkommen der Eltern oder Ähnliches)
- Mietvertrag
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Nachweis über einen entsprechenden Schulabschluss
- Nachweis über die vorhandenen Sprachkenntnisse (z.B. ein Zertifikat) oder üben den beabsichtigten Erwerb der Sprachkenntnisse
- Ggfls. Zustimmung der zur Personensorge berechtigten Personen
Gebühr:
100€
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.
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Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)
Antragsfrist: 6 Woche(n)
Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Geltungsdauer: 9 Monat(e)
Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 9 Monate befristet erteilt.
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
- Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
- Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt.
- Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.
- Ausländerinnen und Ausländern kann zur Bewerbung um einen Studienplatz eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn sie in Deutschland studieren möchten, aber noch keine Zulassung einer deutschen Hochschule haben
- Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn Antragsteller über schulische und sprachliche Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums verfügen oder diese in Deutschland (innerhalb der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis) erworben werden sollen
- Lebensunterhalt (einschließlich Krankenversicherung) muss für die Dauer des Aufenthalts aus eigenen Mitteln oder durch Dritte gesichert werden
- Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche sowie für Probebeschäftigungen von bis zu insgesamt 2 Wochen.
- Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 9 Monate erteilt, Verlängerung ist ausgeschlossen.
- zuständig: die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde