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Fundmeldung von archäologischen Überresten

Niedersachsen 99033024261000, 99033024261000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033024261000, 99033024261000

Leistungsbezeichnung

Fundmeldung von archäologischen Überresten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bodendenkmal (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Denkmalschutz (033)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der Fund von archäologisch bedeutsamen Gegenständen ist anzeigepflichtig. So könnten immer mal wieder antike Münzen, Keramikscherben, Feuersteinabschläge, historische Metallreste u.ä. in der Erde oder im Wasser gefunden werden.

Erforderliche Unterlagen

Soweit weitere Unterlagen erforderlich sind, stimmen Sie dies direkt mit der unteren Denkmalbehörde ab.

Voraussetzungen

Die/Der Antragsteller/in muss Gewähr dafür bieten, dass er oder sie Funde ordnungsgemäß meldet und mit ihnen ordnungsgemäß umgeht. Dafür ist eine theoretische Schulung beim Landesamt für Denkmalpflege und eine praktische Übung erforderlich.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Der Fund ist an das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege oder an die untere Denkmalschutzbehörde des Fundortes oder die Gemeinde zu richten.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anzeigefrist: 4 Tag(e)
Die Anzeige muss spätestens vier Werktage nach Entdeckung des Fundes ausgebracht werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Der Fund von archäologisch bedeutsamen Gegenständen ist anzeigepflichtig. So könnten immer mal wieder antike Münzen, Keramikscherben, Feuersteinabschläge, historische Metallreste u.ä. in der Erde oder im Wasser gefunden werden.

Ansprechpunkt

An das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege oder an die untere Denkmalschutzbehörde des Fundortes oder die Gemeinde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein