Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie und der Bachelor-Ausbildungsgänge

Niedersachsen 99061026001000, 99061026001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061026001000, 99061026001000

Leistungsbezeichnung

Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie und der Bachelor-Ausbildungsgänge

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

akademie (Synonym), Anerkennung (Synonym), Ausbildungsgang (Synonym), Berufsakademie (Synonym), Bachelor (Synonym), Gründung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung (2010000)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Handlungsgrundlage

Bezeichnung: § 2 Niedersächsisches Berufsakademiegesetz (Nds. BAkadG)
Europarecht
https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=BAkadG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-BAkadGNDpP2

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Gründung einer Berufsakademie bedarf einer staatlichen Anerkennung durch das Fachministerium. Auch die Einführung neuer Bachelor- Ausbildungsgänge und die wesentliche Änderung bestehender Ausbildungsgänge benötigt eine staatliche Anerkennung

Erforderliche Unterlagen

Vor der Anerkennung eines Bachelor-Ausbildungsgangs ist dieser durch eine vom Land und von der Berufsakademie unabhängige und wissenschaftsnahe Einrichtung, die das fachlich zuständige Ministerium bestimmt, in qualitativer Hinsicht zu bewerten (Akkreditierung). Hierfür ist mit dem Fachministerium im Vorfeld eine Akkreditierungsagentur abzustimmen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Akkreditierung kann der Antrag auf staatliche Anerkennung erfolgen.

Voraussetzungen

Um als Berufsakademie anerkannt zu werden und Bachelor-Ausbildungsgänge anbieten zu können, müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu gehört unter anderem, dass ein Ausbildungsplan zwischen Berufsakademie und Betrieben besteht und eine ausreichende Anzahl pädagogisch geeigneter Lehrkräfte sowie die notwendige räumliche und sächliche Ausstattung vorhanden ist. Darüber hinaus ist nachzuweisen, dass der Bestand der Berufsakademie nach einer Finanzierungsplanung ihres Trägers für die Dauer der Ausbildung der jeweils Studierenden finanziell gesichert ist.

Kosten

Abgabe: 50€ - 5.000€

Verfahrensablauf

Im ersten Schritt erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem Fachministerium. Wesentliche Grundlage für die staatliche Anerkennung der Berufsakademie sind die geplanten Bachelor-Ausbildungsgänge. Daher folgt im nächsten Schritt die Akkreditierung der Programme. Hierfür ist im Vorfeld die Akkreditierungsagentur mit dem Fachministerium abzustimmen.

Nach dem Abschluss des Akkreditierungsverfahrens folgt der Antrag auf staatliche Anerkennung der Bildungseinrichtung sowie der Bachelor-Ausbildungsgänge. Wesentliche Voraussetzungen sind dabei insbesondere der Nachweis einer hinreichenden personellen Ausstattung sowie die finanzielle Sicherung der Einrichtung.

Bearbeitungsdauer

Dauer (bei fester Zeit): Alleine für die Akkreditierung ist mit einem Zeitraum von rund einem Jahr zu rechnen, inklusive der vorbereitenden Maßnahmen und des Genehmigungsverfahrens ist mit insgesamt rund 1,5-2 Jahren zu kalkulieren.

Frist

Es müssen beim Fachministerium keine Fristen beachtet werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Formulare

nicht vorhanden