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Nutzungsrecht für eine Grabstelle beantragen

Niedersachsen 99101001107000, 99101001107000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101001107000, 99101001107000

Leistungsbezeichnung

Nutzungsrecht für eine Grabstelle beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sterbefall (101)

Verrichtungskennung

Vergabe (107)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die Überführung der sterblichen Überreste in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Todesfall (1190100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Text erstellt in Zusammenarbeit mit der Pilotkommune SG Heemsen.

Handlungsgrundlage

Kommunale Friedhofssatzung

Teaser

Sie möchten ein bestimmtes Grab anlässlich eines Todesfalls oder zu Vorsorgezwecken reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben.

Volltext

Sie können im Falle eines Todesfalls oder zu Vorsorgezwecken das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum. 

Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag bei der Friedhofsverwaltung einholen.

Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.

Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.

Erforderliche Unterlagen

Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

Kosten

Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich. 

Verfahrensablauf

Den Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, in der der Friedhof liegt:

  • Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefern.
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für den Erwerb des Nutzungsrechts an der Grabstätte.

Kann das Nutzungsrecht erworben werden, erhalten Sie den Bescheid und eine Verleihungsurkunde von der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe
  • Personen können zu Vorsorgezwecken oder anlässlich eines Todesfalls das Nutzungsrecht einer Grabstätte reservieren
  • Das Nutzungsrecht wird für einen bestimmten Zeitraum vergeben

Zuständig sind die Gemeinden, die den Friedhof verwalten

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden