Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Wein- und Traubenmostbestände melden

Niedersachsen 99160005261000, 99160005261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99160005261000, 99160005261000

Leistungsbezeichnung

Wein- und Traubenmostbestände melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Bestandsnachweis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Landwirtschaft (078)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Geschäftslagen für Unternehmen (2000000)
  • Statistik- und Berichtspflichten (2090000)
  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Wenn Sie oder Ihr Betrieb zum 31. Juli Wein und/ oder Traubenmost besitzen, müssen Sie bis zum 10. September eine entsprechende Meldung bei der zuständigen Behörde abgeben.

Volltext

Zu einer jährlichen Abgabe einer Wein- und/oder Traubenmostbestandsmeldung sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie deren Zusammenschlüsse verpflichtet, die zum 31. Juli Traubenmost, Wein oder besitzen. Anzugeben sind alle aus eigener oder fremder Erzeugung stammenden Bestände der Erzeugnisse, die zum Erhebungsstichtag in eigenen oder gemieteten Räumen lagern. Dabei ist es unerheblich, ob diese in Tanks, Fässern oder Flaschen gelagert werden.

Sollten gegenüber der letzten Meldung keine Bestände mehr vorliegen, da diese verkauft oder Restbestände in den privaten Bestand überführt wurden, (kein Verkauf mehr, nur Eigenbedarf) ist eine Nullmeldung zwingend erforderlich.

Von der Meldepflicht befreit sind Einzelhändler, die im Einzelfall nicht mehr als 100 Liter Wein an einen Endverbraucher abgeben.

Die bisher nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen (Neuaufnahme), die Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen, sind ebenfalls abgabepflichtig.

Erforderliche Unterlagen

Meldeformular für Wein- und Traubenmostbestände

Voraussetzungen

  • Sie oder Ihr Betrieb besitzen zum 31. Juli Traubenmost und/oder Wein.
  • Sie oder Ihr Betrieb waren im Vorjahr meldepflichtig.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie melden Ihre Wein und/oder Traubenmostbestände über ein entsprechendes Formular an die zuständige Behörde.
  • Die zuständige Behörde wird sich nur im Einzelfall, bei zu klärenden Fragen, bei Ihnen melden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der späteste Abgabetermin für diese Meldung ist der 10. September des Meldejahres.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine reine Information. Gegen diese kann kein Widerspruch eingelegt oder ein Klageverfahren eingeleitet werden.

Kurztext

  • Meldung der Wein und Traubenmostbestände Entgegennahme
  • gilt für alle natürlichen und juristischen Personen sowie deren Zusammenschlüsse, die zum 31. Juli Traubenmost und/oder Wein besitzen.
  • Bestände sind bis zum 10. September des laufenden Jahres zu melden.
  • zuständig: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Ansprechpunkt

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein