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Wattführergenehmigung erstmalig beantragen

Niedersachsen 99090026001000, 99090026001000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99090026001000, 99090026001000

Leistungsbezeichnung

Wattführergenehmigung erstmalig beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Niedersächsisches Wattenmeer (Synonym), Wattführerausweis (Synonym), Umweltschutz (Synonym), Wattführerschein (Synonym), Wattführung (Synonym), Wattwanderung (Synonym), Naturschutz (Synonym), Nationalpark Wattenmeer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Naturschutz (090)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Hobby und Freizeit (1110000)
  • Ausweise und Dokumente (1070000)
  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Teaser

Wenn Sie Führungen auf Wattflächen im niedersächsischen Wattenmeer durchführen möchten, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung.

Volltext

Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie Führungen auf Wattflächen im niedersächsischen Wattenmeer durchführen möchten. Die Genehmigungspflicht soll gewährleisten, dass Wattführerinnen und Wattführer über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um Wattführungen sicher und im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben durchführen zu können. Das betrifft insbesondere eine umfassende Ortskenntnis zu den betreffenden Strecken und Wattgebieten, die richtige Planung einer Wanderung zur Vermeidung von Gefahren sowie das angemessene Verhalten in Gefahrensituationen.

Die Genehmigung wird von der zuständigen Behörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen und dem erfolgreichen Bestehen eines Prüfungsgesprächs erteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Teilnahme an mindestens sechs Wattführungen je Gebiet/Strecke, für das eine Genehmigung angestrebt wird (bei Strecken zwischen dem Festland und einer Insel Teilnahme an mindestens drei Wattführungen in jeder Richtung) innerhalb der letzten zwei Jahre
  • Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe, nicht älter als zwei Jahre (oder gleichwertige Kenntnisse)
  • Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze (oder Nachweis über gleichwertige Leistung)
  • aktuelles Führungszeugnis
  • aktuelle ärztliche Bescheinigung über Ihre gesundheitliche Eignung für die Durchführung von Wattführungen
  • aktuelles Passfoto zur Erstellung eines Wattführerausweises

Voraussetzungen

  • Sie müssen erfolgreich ein Prüfungsgespräch bestehen, das als Einzelgespräch stattfindet und rund 120 Minuten dauert. Hierbei wird festgestellt, ob Sie über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um Wattführungen sicher und im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorschriften durchführen zu können, und die erforderlichen Ortskenntnisse zu den betreffenden Wattgebieten und Strecken besitzen.
  • Zudem müssen Sie volljährig und zuverlässig sein, und der Erteilung einer Genehmigung dürfen keine Belange der öffentlichen Sicherheit entgegenstehen.
  • Zusätzlich bedarf es noch weiterer Nachweise in Form von vorzulegenden Unterlagen.

Kosten

Gebühr: 400€ - 500€
Die Gebühr ist abhängig von der Anzahl der genehmigten Gebiete/Strecken. In den angegebenen Kosten ist die Verwaltungsgebühr für die Teilnahme am Prüfungsgespräch in Höhe von 300/400 Euro enthalten.

Verfahrensablauf

Sie teilen der zuständigen Behörde Ihr Interesse an der Teilnahme am Prüfungsgespräch unter Angabe der betreffenden Wattbereiche oder Wattstrecken mit. Prüfungsgespräche werden zweimal jährlich (in der Regel März/Oktober) angeboten und der konkrete Termin mit Ihnen in der Regel rund drei Wochen vorher koordiniert. Sie finden in Wilhelmshaven statt. Bis zur Prüfung sind alle weiteren erforderlichen Nachweise und Unterlagen vorzulegen.

Bearbeitungsdauer

1 - 5 Werktag(e)
Die Erteilung der Genehmigung erfolgt nach erfolgreich bestande-nem Prüfungsgespräch und der Vollständigkeit der Nachweise und Unterlagen.

Frist

Geltungsdauer: 6 Jahr(e)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Durchführung einer Wattführung ohne Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 6 NWattFVO dar.

Rechtsbehelf

Gegen Genehmigungen oder die Versagung einer Genehmigung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“, Virchowstraße 1, 26382 Wilhelmshaven, einzulegen.

Kurztext

  • Wattführergenehmigung Erteilung
  • Führungen im niedersächsischen Wattenmeer sind genehmigungspflichtig
  • Genehmigung
    • wird für bestimmte Gebiete/Strecken erteilt
    • wird in der Regel für 6 Jahre erteilt
    • kann verlängert werden
    • kann um weitere Gebiete/Strecken erweitert werden
  • Bildungsveranstaltungen in direkten küsten oder inselnahen Bereichen können von dem Genehmigungserfordernis befreit werden
  • Zuständige Behörde:
  • Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“, Virchowstraße 1, 26382 Wilhelmshaven, Tel.: 04421 911-0, Fax: 04421 911-280, E-Mail: wattfuehrungen@nlpvw.niedersachsen.de

Ansprechpunkt

Zuständig ist die Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“. 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja