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Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung melden

Niedersachsen 99071008261000, 99071008261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99071008261000, 99071008261000

Leistungsbezeichnung

Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Betreuungskräfte (Synonym), Kitaleitung (Synonym), Personalwechsel in der Kindertageseinrichtung (Synonym), Personaländerung in Kita (Synonym), kitaweb (Synonym), Meldepflicht §47 SGB VIII (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.06.2023

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Liegen Personaländerungen (z.B. Einstellung von neuem Personal/ Ausscheiden von Personal, Leitungswechsel) in Ihrer Kindertageseinrichtung vor, sind diese unverzüglich durch den Träger an die zuständige

n

Aufsichtsbehörde zu melden.

Volltext

Sie müssen als Träger einer Kindertageseinrichtung eine Personalveränderung der zuständigen Aufsichtsbehörde (FB II des Landesjugendamtes) melden. Es werden folgenden Ereignisse unter Personalveränderungen gezählt:

  • Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis
  • Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis
  • Wechsel der Leitung

Zu melden sind:

  • Name und Anschrift des Trägers
  • Name und berufliche Qualifikation der betreffenden Person

Allgemein müssen Sie beachten, dass die Meldung für alle Personen gilt, die mit oder am Kind arbeiten.

Die Meldung erfolgt über die Internetanwendung kita.web

Erforderliche Unterlagen

Name, Vorname, Qualifikation des Personals sowie das Enddatum des Beschäftigungsverhältnisses

Name, Vorname, Qualifikation sowie das Enddatum der Leitungstätigkeit

Name, Vorname, Qualifikation sowie das Datum der Übernahme der Leitungstätigkeit

Die Daten werden in der Internetanwendung kita.web eingetragen

Voraussetzungen

Sie haben als Träger eine Betriebserlaubnis für die Kindertageseinrichtung und erhalten hierdurch auch automatisch einen Zugang zu dem internetgestützten Verfahren kita.web.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie erstellen eine schriftliche Meldung über das internetgestützte Verfahren kita.web.
  • Die Meldung wird über den Weiterleitungsbutton durch den Träger freigegeben.
  • Die Weiterleitung erfolgt dann automatisch an die zuständige Behörde/Sachbearbeitung.
  • Die Behörde wird nach Eingang eine formelle Prüfung durchführen., Ssollten Formfehler oder nicht gesetzeskonforme Eingaben vorliegen, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung Kontakt setzen und um Nachbesserung bitten.
  • Sie müssen die Nachbesserung durchführen und eine aktualisierte Meldung wieder an die Behörde freigeben.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen die Meldung unverzüglich abgeben, nachdem Sie von der Personalveränderung Kenntnis erlangt haben. Dies sollte in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgen

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung melden
  • Träger einer Kindertageseinrichtung müssen folgende Personalveränderungen der zuständigen Aufsichtsbehörde melden:
  • Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis
  • Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis
  • Wechsel der Leitung
  • Zu melden sind:
  • Name und Anschrift des Trägers
  • Name und berufliche Qualifikation der betreffenden Person
  • Die Meldung erfolgt über die Internetanwendung kita.web
  • Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Hannover

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Hannover.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die Meldung muss über die Internetanwendung kita.web erfolgen. Den Zugang zu kita.web haben Sie mit Ihrer Betriebserlaubnis erhalten.

In kita.web steht sowohl ein Handbuch als auch ein Anleitungsvideo zur Verfügung, das ggf. bei der Umsetzung der Personalmeldung unterstützen kann.