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Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung der Abgabe, Verwendung und Verwertung von Produkten aus fremden Erzeugnissen melden

Niedersachsen 99160017261000, 99160017261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99160017261000, 99160017261000

Leistungsbezeichnung

Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung der Abgabe, Verwendung und Verwertung von Produkten aus fremden Erzeugnissen melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Weinerzeugungsmitteilung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weinbau (160)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Wenn Sie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein übernommen haben, sind Sie zur Angabe der Lieferbetriebe und der übernommenen Produkte in Form des Lieferantenverzeichnisses verpflichtet.

Volltext

Wenn Sie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein von einem Weinbaubetrieb oder einem anderen Betrieb zur Weinerzeugung oder zur Abgabe übernommen haben, müssen Sie ein Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung abgeben. Sie sind verpflichtet alle Zugänge und Zukäufe zu melden.

Das Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung müssen Sie bis spätestens zum 05. Januar des auf die Ernte folgenden Jahres bei der zuständigen Stelle abgeben.

Das Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung von Produkten aus fremden Erzeugnissen müssen Sie

  • als niedersächsischer Winzer beim (LAVES),
  • im Übrigen bei Ihrem zuständigen Landkreis oder kreisfreien Stadt einreichen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Sie haben (beispielsweise als Kellerei oder Handelsunternehmen) Weinerzeugnisse wie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein zur Weinerzeugung oder unveränderten Abgabe von einem Lieferanten (beispielsweise Weinbauerei, Winzerei) übernommen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Das Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung müssen Sie bis spätestens zum 05. Januar des auf die Ernte folgenden Jahres einreichen.

Hinweise

Es handelt sich um eine reine Meldung. Sie erhalten anschließend keinen Bescheid von der Behörde.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung von Produkten aus fremden Erzeugnissen Entgegennahme
  • Abgabepflichtig ist, wer Weinerzeugnisse verarbeitet, verwendet oder verkauft beziehungsweise abgibt, beispielsweise Kellereien oder (Wein)Händler
  • bei Annahme oder Übernahme von Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenem Traubenmost oder Jungwein
    • von Weinbaubetrieben oder anderen Betrieben
    • zur Herstellung von Weinerzeugnissen oder
    • zur unveränderten Abgabe (zum Beispiel Trauben, Traubenmost)
  • In einigen Bundesländern (zum Beispiel Brandenburg, RheinlandPfalz, Niedersachsen) erfolgt die Abgabe der Meldung zusammen mit der Weinerzeugungsmeldung oder als Anhang der Weinerzeugungsmeldung (zum Beispiel Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt)
  • Formular in der Regel bei der zuständigen Stelle des entsprechenden Bundeslandes erhältlich
  • Abgabefrist: Bis zum 05. Januar des auf die Ernte folgenden Jahres
  • Zuständig: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

(LAVES) für niedersächsische Winzer,

im Übrigen die Landkreise und kreisfreien Städte

Formulare

Formulare vorhanden: ja

Schriftform erforderlich: nein

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein