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Pass für Geringverdiener beantragen

Niedersachsen 99107027001000, 99107027001000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107027001000, 99107027001000

Leistungsbezeichnung

Pass für Geringverdiener beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Familienpass (Synonym), Vergünstigung (Synonym), Vergünstigungen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Landesredaktion Niedersachsen

Handlungsgrundlage

die jeweilige kommunale Richtlinie zur Gewährung dieser freiwilligen Leistung

Teaser

Mit geringem Einkommen können Sie gegebenenfalls den Sozialpass beantragen und damit Ermäßigungen in kommunalen Einrichtungen erhalten.

Volltext

Der Sozialpass ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er unterstützt einkommensschwache Familien, Bürgerinnen und Bürger in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel müssen Sie mindestens folgende Dokumente vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheid über den Bezug von Bürgergeld oder Sozialgeld oder Wohngeld

Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie in der Regel bei Bezug von

  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
  • Bürgergeld oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz

weitere Voraussetzung:

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass für Geringverdiener ausstellt.
  • Welche genauen Einkommensgrenzen gelten und welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob der Sozialpass dort angeboten wird.
  • Erkundigen Sie sich, welche Formulare und sonstige Unterlagen für den Antrag nötig sind.
  • Wenn Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den Pass in der Regel sofort.
  • Bei der Beantragung zusammen mit dem Wohngeld erhalten Sie den Sozialpass mit dem Wohngeldbescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Geltungsdauer: zumeist 12 Monate (Verlängerung auf Antrag) während des Zeitraumes der Gewährung der Sozialleistungen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Persönliches Erscheinen ist notwendig.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • freiwillige kommunale Leistung
  • Unterstützung für einkommensschwache Familien und Bürger/-innen
  • Antrag notwendig
  • Anspruch durch Bescheide nachweisen
  • Ermäßigungen bei der Inanspruchnahme kommunaler Einrichtungen und Angebote
  • zuständig: Sozialamt oder Wohngeldbehörde bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung

Ansprechpunkt

an Ihr Sozialamt oder Ihre Wohngeldbehörde bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden