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Bewerbung für ein Studium mit ausländischen Schul- und Studienabschlusszeugnissen

Niedersachsen 99061014204001, 99061014204001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061014204001, 99061014204001

Leistungsbezeichnung

Bewerbung für ein Studium mit ausländischen Schul- und Studienabschlusszeugnissen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

university entrance qualification (Synonym), high school diploma (Synonym), transcript of records (Synonym), Zulassung (Synonym), admission requirements (Synonym), secondary school certificate (Synonym), Abschluss (Synonym), Master (Synonym), Diplom (Synonym), Bewerbung (Synonym), Zulassungsvoraussetzungen (Synonym), Hochschulzugangsberechtigung (Synonym), university (Synonym), foreign (Synonym), Abiturzeugnis (Synonym), Studiengang (Synonym), studies (Synonym), Studium (Synonym), degree (Synonym), doctorate (Synonym), Zeugnis (Synonym), degree program (Synonym), university of applied sciences (Synonym), Bachelor (Synonym), application (Synonym), Staatsexamen (Synonym), Schulzeugnis (Synonym), abroad (Synonym), Hochschulabschluss (Synonym), Promotion (Synonym), state examination (Synonym), HZB (Synonym), Ausländisch (Synonym), Universität (Synonym), diploma (Synonym), schoolcertificate (Synonym), university degree (Synonym), Ausland (Synonym), Hochschule (Synonym), Sekundarschulzeugnis (Synonym), admission (Synonym), certificate (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Bewertung (204)

Verrichtungsdetail

zur Anerkennung im Hochschulbereich

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Handlungsgrundlage

Verwaltungsvorschrift zum Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen

Teaser

Wenn Sie sich mit ausländischen Zeugnissen an einer staatlichen niedersächsischen Hochschule für ein Studium bewerben, wird geprüft, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen haben.

Volltext

Wenn Sie mit einem ausländischen Schul- oder Hochschulabschluss an einer niedersächsischen Hochschule studieren möchten, muss Ihr Abschluss für die Zulassung zum Studium ausreichen.

Die Zulassungsvoraussetzungen sind nicht für alle Hochschulen und Studiengänge gleich. Einige Studiengänge setzen besondere fachliche Kompetenzen voraus, die Sie nachweisen müssen.

Sprachliche Kenntnisse sind ebenfalls nachzuweisen. 

Die niedersächsischen Hochschulen stellen Informationen und Beratungsangebote zu diesen Voraussetzungen für Sie bereit. 

Die Hochschulen unterstützen Sie dabei, sich auf Studiengänge in Niedersachsen frist- und formgerecht bewerben zu können und geben Auskunft darüber, was fehlt, was geht und was nicht geht.

Zur Bewertung der Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse wird häufig eine Gebühr erhoben. Einige Hochschulen haben die Prüfung der ausländischen Zeugnisse an externe Dienstleister ausgelagert, zum Beispiel uni-assist.

Erforderliche Unterlagen

  • Allgemeine Bewerbungsunterlagen (je nach Studiengang, bzw. Regeln der Hochschulen)
  • Dazu gehören unter anderem alle bisherigen Schulabschluss und Hochschulzeugnisse, übersetzt gemäß den Vorgaben der jeweiligen Hochschule und in beglaubigter Kopie
  • Ein ausreichender Sprachnachweis entsprechend der Voraussetzungen des jeweiligen Studiengangs
  • APSZertifikat für Bewerberinnen und Bewerber aus China, Vietnam und Indien
  • Ggf. Nachweis künstlerische Eignung
  • Ggf. VPD von uni-assist

Voraussetzungen

  • Sie haben Interesse an einem Studium in Niedersachsen und bringen einen ausländischen Schul oder Hochschulabschluss mit.
  • Sie müssen sich form- und fristgerecht mit allen erforderlichen Unterlagen bewerben

Kosten

Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule, ob Gebühren anfallen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie sich mit einem ausländischen Zeugnis für ein Studium in Niedersachsen bewerben wollen, informieren Sie sich bitte auf den jeweiligen Webseiten der einzelnen Hochschulen, da die Bewerbungsverfahren und -fristen der Hochschulen unterschiedlich geregelt sind. Ob Sie die Bewerbung per Post (analog) oder elektronisch einreichen müssen, erfahren Sie ebenfalls dort.

In der Regel läuft das Verfahren wie folgt ab:

  • Sie reichen Ihre Bewerbung mit den notwendigen Unterlagen bei der Hochschule oder ggf. der Servicestelle uniassist e.V. ein
  • Ihre Zeugnisse und Nachweise werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens geprüft. Gegebenenfalls werden fehlende Unterlagen nachgefordert
  • Das positive Ergebnis der Prüfung führt zu einer Teilnahme am Zulassungsverfahren oder direkt zur Zulassung bzw. zur Meldung beim Studienkolleg.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung kann mehrere Wochen dauern.

Eine gesetzlich vorgegebene Frist gibt es nicht.

Frist

Die Bewerbungsfristen werden von den einzelnen niedersächsischen Hochschulen festgelegt. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Webseiten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Verwaltungsrechtliche Klage

Kurztext

  • Auskünfte und Beratung für Studieninteressierte mit ausländischen Zeugnissen erteilen die jeweiligen Hochschulen
  • Eine allgemeine Auskunft per Telefon kann nur mit Verweis auf die Hochschulen erteilt werden, da die Bewerbungs und Zulassungsverfahren komplex und vielgestaltig sind und sich von Studiengang zu Studiengang stark unterscheiden können
  • Zuständige Behörde: NMWK, jeweilige Hochschule

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja, abhängig vom Studiengang