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Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Niedersachsen 99063015001000, 99063015001000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063015001000, 99063015001000

Leistungsbezeichnung

Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Leistungsbezeichnung II

Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Anlagenstandort (Synonym), Voraussetzungen Genehmigung (Synonym), Genehmigungsvoraussetzungen (Synonym), Standortwahl Anlage (Synonym), Vorbescheid zur Genehmigung (Synonym), Standort Anlage (Synonym), Immissionsschutz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Bauen und Wohnen (1050000)
  • Umwelt und Klima (1170000)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Teaser

Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.

Volltext

Wenn Sie einen Vorbescheid beantragen, entscheidet die zuständige Behörde über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage.

Sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht, soll die zuständige Behörde einen Vorbescheid ausstellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage
  • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen zur Anlage
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)

Voraussetzungen

  • Aus dem von Ihnen eingereichten Antrag sowie den erforderlichen Dokumenten muss die zuständige Behörde die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
  • Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides hervorgehen

Kosten

Sie stellen einen Antrag auf Vorbescheid bei der zuständigen Behörde.Dies ist schriftlich oder elektronisch möglich.

Sie fügen die erforderlichen Unterlagen bei, und die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang schriftlich oder elektronisch. Gegebenenfalls wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.

Der Vorbescheid ersetzt nicht das Genehmigungsverfahren.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

3 Monat(e)

Frist

Geltungsdauer: 2 Jahr(e)
Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Jahren die Genehmigung der Anlage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Geltungsdauer des Vorbescheids um bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.

  • Klage

Kurztext

  • Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Erteilung
  • auf Antrag kann durch Vorbescheid über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage entschieden werden
  • zuständig: die für Sie zuständige Behörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: ja

Schriftform erforderlich: schriftlich oder elektronisch

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein