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Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste beantragen

Niedersachsen 99148253017000, 99148253017000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99148253017000, 99148253017000

Leistungsbezeichnung

Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Fischereiförderung (Synonym), EMFAF (Synonym), Fischwirtschaftsgebiet (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (148)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Finanzierung und Förderung (2060000)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschut

Teaser

Das Land Niedersachsen gewährt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste.

Volltext

Das Land Niedersachsen gewährt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste.

Förderungen zur Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste sind unter anderem möglich für Vorhaben zur Umsetzung der Strategie für eine integrierte örtliche Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes.

Das Vorhaben ist vorab der eingerichteten lokalen Fischereiaktionsgruppe (FLAG) vorzustellen. Bei einem positiven Beschluss der FLAG kann eine Zuwendung gewährt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antragsvordruck zzgl. Anlagen
  • Projektbeschreibung
  • Detaillierter Finanzierungs-Kostenplan
  • Angebote zur Plausibilisierung der Kosten

Voraussetzungen

  • Das Vorhaben muss im Fischwirtschaftsgebiet Niedersächsische Nordseeküste durchgeführt werden
  • Das Vorhaben der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes müssen der genehmigten „Strategie für eine integrierte örtliche Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste“ entsprechen.
  • Es muss ein positiver Beschluss der FLAG vorliegen
  • Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben bei öffentlich-rechtlichen Antragstellerinnen oder Antragstellern den Betrag von 10.000 € und bei privatrechtlichen Antragstellerinnen oder Antragstellern von 3.000€ überschreiten.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Vor Antragstellung ist das Vorhaben der FLAG vorzustellen.
  • Die FLAG wählt zuwendungsfähige Vorhaben durch Beschluss aus.
  • Sie beantragen die Förderung, indem Sie alle relevanten Unterlagen bei der LWK einreichen
  • Die Bewilligungsbehörde entscheidet darüber, ob Ihr Antrag bewilligt wird und erlässt einen Zuwendungsbescheid
  • Nach bzw. auch während der Durchführung des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.
  • Der Verwendungsnachweis wird geprüft und anschließend wird mittels Bescheid die zu gewährende Zuwendung festgesetzt.
  • Sie beantragen nun die Auszahlung der Zuwendung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert abhängig von Umfang und Art der Förderung.

Frist

Fristen für den Antragsteller ergeben sich erst aus dem Zuwendungsbescheid.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage

Kurztext

  • Zuwendung für das Fischwirtschaftsgebiet Niedersächsische Nordseeküste
  • Das Land Niedersachsen gewährt mit Mitteln des Europäischen Meeres, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste. Förderungen zur Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes sind u.a. möglich für Vorhaben zur Umsetzung der Strategie für eine integrierte örtliche Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes.
  • Zuständig: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Ansprechpunkt

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden