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Förderung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung beantragen

Niedersachsen 99148247017000, 99148247017000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99148247017000, 99148247017000

Leistungsbezeichnung

Förderung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Angebot psychosozialer Prozessbegleitung (Synonym), Vorhalten von Fachkräften (Synonym), Zuwendungen für Träger (Synonym), Förderung (Synonym), Landesweite Opferhilfe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (148)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Finanzierung und Förderung (2060000)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium (MJ)

Teaser

Wenn Sie als Träger Fachkräfte der psychosozialen Prozessbegleitung beschäftigen, können Sie Fördermittel für die daraus entstehenden Personalkosten beantragen.

Volltext

Das Ziel der Zuwendung ist die Aufrechterhaltung und der Ausbau eines flächendeckenden Netzwerks an Opferhilfeeinrichtungen in Niedersachsen, die ein kostenfreies Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung vorhalten. Wenn Sie als Träger dieses Ziel dadurch unterstützen, dass Sie Fachkräfte der psychosozialen Prozessbegleitung beschäftigen, können Sie für die entstehenden Personalkosten beim Land Fördermittel beantragen.

Um diese Fördermittel zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Bewilligung von Zuwendungen zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung stellen.

Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) bewilligt die Mittel nach Prüfung aller einzureichenden Unterlagen und Nachweise im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Erforderliche Unterlagen

  • Handelsregisterauszug
  • Ggf. Vollmacht
  • Qualifikationsnachweise aller im Projekt eingesetzter Mitarbeitenden
  • Aktuelle Tätigkeits-/Arbeitsplatzbeschreibung der zu fördernden Person(en)

Voraussetzungen

  • Sie müssen die Qualifikation der in der psychosozialen Prozessbegleitung tätigen Personen nachweisen
  • Sie müssen die strukturellen Anforderungen zur Durchführung der psychosozialen Prozessbegleitung erfüllen
  • Der Träger muss seinen Sitz in Niedersachsen haben

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Zuwendungen für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung können Sie online oder schriftlich beantragen.

  • Sie stellen einen Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung
  • Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) prüft Ihren Antrag und bewilligt oder lehnt ihn anschließend ab.

Schriftlich stellen Sie den Antrag unter Verwendung der Vordrucke, die der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) zur Verfügung stellt .

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)
Die Bearbeitung kann in Einzelfällen aber auch längere Zeit in Anspruch nehmen.

Frist

Es können keine rückwirkenden Anträge gestellt werden. Der Zuwendungszeitraum muss in der Zukunft liegen.

Hinweise

  • Der im Zuwendungsbescheid festgelegte Bewilligungszeitraum umfasst maximal das Kalenderjahr. Die Zuwendung wird Ihnen als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Als Zuwendungsempfänger sind Sie verpflichtet, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten auf das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung aufmerksam zu machen.
  • Als Zuwendungsempfänger fertigen Sie eine Statistik gemäß den rechtlichen Vorgaben an und übermitteln diese zum 15. Januar des Folgejahres an die Bewilligungsbehörde. Als Zuwendungsempfänger fertigen Sie einen Sachbericht gemäß den rechtlichen Vorgaben an und übermitteln diesen zum 31. Mai des Folgejahres an die Bewilligungsbehörde.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zuwendung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung Bewilligung
  • Leistung des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen (AJSD)
  • Förderung von juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die ein kostenloses Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung einrichten oder bereits vorhalten und ihren Sitz in Niedersachsen haben.
  • Die Personalkosten für das Vorhalten von Fachkräften für die psychosoziale Prozessbegleitung können dann gefördert werden.
  • Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)
    Mühlenstraße 5
    26122 Oldenburg

Ansprechpunkt

Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden