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Beantragen von Zuwendungen zur Förderung der Aquakultur

Niedersachsen 99148251017000, 99148251017000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99148251017000, 99148251017000

Leistungsbezeichnung

Beantragen von Zuwendungen zur Förderung der Aquakultur

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

EMFAF (Synonym), Fischereiförderung (Synonym), Wirtschaftsförderung (Synonym), Aquakultur (Synonym), Zuwendung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (148)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Finanzierung und Förderung (2060000)
  • Wirtschaftsförderung (2060500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Das Land Niedersachsen gewährt Unternehmen der Aquakultur mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Förderung.

Volltext

Das Land Niedersachsen gewährt Unternehmen der Aquakultur mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Förderung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Aquakultur.

Eine Förderung wird nur für Vorhaben gewährt, die mit dem deutschen Programm für den EMFAF 2021-2027 im Einklang stehen.

Sie erhalten die Förderung u.a. für

  • Investitionen in den Neubau oder Modernisierung von Produktionskapazitäten
  • Investitionen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und -sicherheit
  • Investitionen in die ökologische Nachhaltigkeit von Aquakulturanlagen und zur Verbesserung der Ressourceneffizienz
  • Unterstützungsleistungen zur Berufsausbildung

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antragsvordruck
  • Projektbeschreibung
  • Bilanzen und Gewinn und Verlustrechnung der letzten 3 Jahre
  • Detaillierter Finanzierungs Kostenplan
  • Angebote zur Plausibilisierung der Kosten

Voraussetzungen

  • Das Fischerei oder Aquakulturunternehmen, das Zuwendungsempfänger oder beteiligter Partner ist, muss seinen Sitz in Niedersachsen haben. Die Investitionen müssen in Niedersachsen stattfinden.
  • Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5000 Euro betragen.
  • Zuwendungsempfänger müssen die Merkmale eines KMU (kleine und mittlere Unternehmen) im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG erfüllen.
  • Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger oder die mit der Betriebsführung während des Zeitraumes der Zweckbindung beauftragte Person hat die bestandene Abschlussprüfung i. S. des § 34 oder § 40 Abs. 2 BBiG für den Beruf Fischwirtin/Fischwirt nachzuweisen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Förderung der Aquakultur, indem Sie alle relevanten Unterlagen bei der LWK einreichen.
  • Die LWK leitet den Antrag mit einer Stellungnahme zur Bearbeitung an das LAVES weiter.
  • Die Bewilligungsbehörde entscheidet darüber, ob Ihr Antrag bewilligt wird und erlässt einen Zuwendungsbescheid.
  • Nach bzw. auch während der Durchführung des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.
  • Der Verwendungsnachweis wird geprüft und anschließend wird mittels Bescheid die zu gewährende Zuwendung festgesetzt.
  • Sie beantragen nun die Auszahlung der Zuwendung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert abhängig von Umfang und Art der Förderung.

Frist

Fristen für den Antragsteller ergeben sich erst aus dem Zuwendungsbescheid.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage

Kurztext

  • Beantragen von Zuwendungen zur Förderung der Aquakultur
  • Das Land Niedersachsen gewährt mit Mitteln des Europäischen Meeres, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Förderung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Binnenfischerei und Aquakultur.
  • Förderungen im Bereich der Aquakultur sind u.a. bei Investitionen in den Neubau oder Modernisierung von Produktionskapazitäten, Investitionen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und -sicherheit, Investitionen in die ökologische Nachhaltigkeit von Aquakulturanlagen möglich.
  • Zuständig: LAVES

Ansprechpunkt

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein, ist geplant