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Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Niedersachsen 99063055006000, 99063055006000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063055006000, 99063055006000

Leistungsbezeichnung

Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Teaser

Wenn Sie für eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung der Anlage planen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Volltext

Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage, die zum Betriebsbereich gehört oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, errichten, betreiben oder ändern? Dann benötigen Sie eine Genehmigung, wenn der angemessene Sicherheitsabstand unterschritten wird oder eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird.

Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung Ihrer vorangegangenen Anzeige einer störfallrelevanten Errichtung oder Änderung fest, dass durch Ihr Vorhaben die immissionsrechtlichen Voraussetzungen oder eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird? Dann benötigen Sie ebenfalls eine Genehmigung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage
  • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen der Anlage
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)

Voraussetzungen

  • Von der Anlage dürfen keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen, die nach technischem Stand vermeidbar sind.
  • Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen der Anlage müssen nach technischem Stand auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
  • Die beim Betrieb der Anlage entstehenden Abfälle müssen ordnungsgemäß beseitigt werden.
  • Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und die Belange des Arbeitsschutzes dürfen dem Vorhaben nicht entgegenstehen.

Kosten

Gebühr: 500€ - 356.600€

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

6 - 7 Monat(e)
Die zuständige Behörde muss innerhalb von sechs Monaten über eine Änderung und innerhalb von sieben Monaten über die Errichtung und den Betrieb entscheiden.

Frist

Bevor die Anlage errichtet, betrieben oder geändert wird.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage

Kurztext

  • Störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage Genehmigung
  • Genehmigung e rforderlich,
    • wenn durch die störfallrelevante Errichtung und der Betrieb oder die störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftige Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, der angemessene Sicherheitsabstand erstmalig unterschritten wird, räumlich noch weiter unterschritten wird oder eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird
    • wenn Behörde feststellt, dass eine störfallrechtliche Genehmigung erforderlich ist
  • zuständig: die für Sie zuständige Behörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden