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Einen Mahnbescheid beantragen

Niedersachsen 99046013001000, 99046013001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046013001000, 99046013001000

Leistungsbezeichnung

Einen Mahnbescheid beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Mahnantrag (Synonym), Gläubiger (Synonym), Mahnung (Synonym), Mahnbescheid (Synonym), Mahnverfahren (Synonym), Schuldner (Synonym), Zwangsvollstreckung (Synonym), Förderung (Synonym), Verzug (Synonym), Vollstreckung (Synonym), Schulden (Synonym), Vollstreckungsbescheid (Synonym), Titel (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten aufgrund des Vertragsrechts, einschließlich Verzugszinsen

Lagen Portalverbund

  • Gerichtliche Verfahren, Anzeige und Klage (1150200)
  • Mahnwesen (2140400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Teaser

Wenn Ihnen jemand Geld schuldet und sich mit der Zahlung in Verzug befindet, können Sie einen Mahnbescheid zur Einleitung eines Mahnverfahrens beantragen.

Volltext

Sie haben gegen eine Person eine Geldforderung, die diese nicht beglichen hat und sich mit der Zahlung in Verzug befindet. Um diese Forderung gerichtlich durchzusetzen, bietet Ihnen das Mahnverfahren einen einfachen und schnellen Weg. Ein oft langwieriges und auch teures Streitverfahren vor Gericht kann somit vermieden werden. Zudem können Sie das Mahnverfahren immer ohne anwaltliche Hilfe durchführen.

Ziel des Mahnverfahrens ist der Erlass eines Vollstreckungsbescheids, der als Grundlage für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dienen kann (zum Beispiel Beauftragung Gerichtsvollzieher).

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie müssen gegen eine Person einen Anspruch haben, der auf Zahlung eines Geldbetrags gerichtet ist.

Die Geltendmachung des Geldzahlungsanspruchs darf nicht von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängen

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Das Mahnverfahren wird durch Einreichung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids eingeleitet. Mahnbescheide können schriftlich oder online beantragt werden.

Wenn Sie den Mahnbescheid schriftlich beantragen wollen:

Erwerben Sie einen Papiervordruck im Bürofachhandel und füllen Sie den Antrag unter Beachtung der dort beigefügten Ausfüllhinweise aus und senden ihn per Post an das Mahngericht oder

Erstellen Sie mit Hilfe der Anwendung www.online-mahnantrag.de einen Barcodemahnantrag, der sodann ausgedruckt, unterschrieben und per Post an das Mahngericht übersandt werden muss.

Der Antrag wird beim Mahngericht maschinell verarbeitet.

Das Mahngericht prüft den Antrag inhaltlich.

Sie erhalten eine Monierung, wenn Fehler oder Ungenauigkeiten im Antrag festgestellt werden.

Der Monierung ist eine Rückantwort beigefügt, die Sie ausgefüllt an das Mahngericht zurücksenden.

Wenn alle Beanstandungen beseitigt sind, wird der Mahnbescheid erlassen und der Schuldnerin bzw. dem Schuldner per Post zugestellt.

Wenn Sie den Mahnbescheid online beantragen wollen:

Erstellen Sie mit Hilfe des interaktiven Antragsformulars in der Anwendung www.online-Mahnantrag.de den Antrag.

Übermitteln Sie sodann elektronisch über die Anwendung die Antragsdaten an das zuständige Mahngericht.

Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen die Zurückweisung des Mahnantrags findet die sofortige Beschwerde statt, wenn der Antrag in einer nur maschinell lesbaren Form übermittelt und mit der Begründung zurückgewiesen worden ist, dass diese Form dem Gericht für seine maschinelle Bearbeitung nicht geeignet erscheine. Im Übrigen ist die Zurückweisung des Mahnantrags nicht anfechtbar

Kurztext

Mahnbescheid Erteilung

Antrag leitet Mahnverfahren ein

Aufgrund des Antrags wird ein Mahnbescheid erlassen und der Schuldnerin bzw. dem Schuldner per Post zugestellt

Im Anschluss kann Vollstreckungsbescheid beantragt werden, der als Grundlage für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dienen kann (zum Beispiel Beauftragung Gerichtsvollzieher)

Mahnverfahren ersetzt streitiges Verfahren vor Gericht und ist zudem günstiger, schneller und einfacher

Mahnverfahren nur möglich, wenn Geldforderung geltend gemacht werden soll

Vordruckzwang bei Antragstellung:

Entweder Einreichung eines Papierformulars, welches im Bürofachhandel erhältlich ist oder

Einreichung eines Barcodeantrags, der über www.online-mahnantrag.de generiert werden kann oder

Elektronische Antragstellung über www.online-mahnantrag.de

Bearbeitung erfolgt bei Gericht automatisiert und maschinell

Zuständig: zentrale Mahngerichte der Bundesländer (in Niedersachsen: Amtsgericht Uelzen)

Ansprechpunkt

zentrale Mahngerichte der Bundesländer (in Niedersachsen: Amtsgericht Uelzen)

Liegt der (Wohn-)Sitz des Antragstellers im Ausland, ist das Amtsgericht Berlin-Wedding für das Mahnverfahren zuständig.

Bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen nach dem Wohnungseigentumsgesetz richtet sich die Zuständigkeit nach der Lage des Wohnungseigentums.

Bei Antragsgegnern, welche keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist das Mahngericht zuständig, in dessen Bezirk auch das streitige Verfahren vor dem Prozessgericht zu führen wäre (§ 703 d ZPO).

Bei Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis sind die Arbeitsgerichte zuständig.“

Zuständige Stelle

zentrale Mahngerichte der Bundesländer (in Niedersachsen: Amtsgericht Uelzen)

Liegt der (Wohn-)Sitz des Antragstellers im Ausland, ist das Amtsgericht Berlin-Wedding für das Mahnverfahren zuständig.

Bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen nach dem Wohnungseigentumsgesetz richtet sich die Zuständigkeit nach der Lage des Wohnungseigentums.

Bei Antragsgegnern, welche keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist das Mahngericht zuständig, in dessen Bezirk auch das streitige Verfahren vor dem Prozessgericht zu führen wäre (§ 703 d ZPO).

Bei Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis sind die Arbeitsgerichte zuständig.“

Formulare

nicht vorhanden