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Pflichtfachprüfung als staatlicher Teil der ersten juristischen Prüfung bzw. des „1.Ersten juristischen Staatsexamens“

Niedersachsen 99019060007000, 99019060007000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019060007000, 99019060007000

Leistungsbezeichnung

Pflichtfachprüfung als staatlicher Teil der ersten juristischen Prüfung bzw. des „1.Ersten juristischen Staatsexamens“

Leistungsbezeichnung II

Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Jurastudium beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Studienabschluss Jura (Synonym), erstes juristisches Staatsexamen (Synonym), Prüfungsverfahren Pflichtfachprüfung (Synonym), Erste Prüfung (Synonym), Prüfungsverfahren erstes Staatsexamen (Synonym), Studienabschluss (Synonym), Jurastudium (Synonym), Juristenausbildung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)
  • Arbeitgeber sein (2030000)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Teaser

Sie studieren an einer niedersächsischen Universität Rechtswissenschaften und wollen sich über die Voraussetzungen der Zulassung zur ersten juristischen Prüfung informieren und sich zu dieser anmelden.

Volltext

Die erste Prüfung beendet Ihr Jurastudium.

Sie ist in 2 Prüfungen unterteilt:

  • die staatliche Pflichtfachprüfung und
  • die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung

Die staatliche Pflichtfachprüfung zählt 70% der Gesamtnote. Sie beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Die Schwerpunktbereichsprüfung zählt 30% der Gesamtnote. Sie beinhaltet ebenfalls einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Sie können über die Reihenfolge der beiden Prüfungen entscheiden.

Die erste juristische Prüfung ist die Grundlage für den juristischen Vorbereitungsdienst und somit auch für die zweite juristische Staatsprüfung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung
  • Zeugnis zum Nachweis der Hochschulreife
  • Handschriftlicher Lebenslauf
  • Nachweis über die Zulassungsvoraussetzungen

1. Grundlagenschein

2. Zwischenprüfung

3. Übungen für Fortgeschrittene

4. Fremdsprachenschein

5. Wirtschafts- oder sozialwissenschaftlicher Schein

6. Schlüsselqualifikation

7. Praktika

8. Studienverlaufsbescheinigung

  • Geburtsurkunde

Sie müssen die Nachweise im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen. Die Geburtsurkunde können Sie in einfacher Kopie einreichen.

Voraussetzungen

  • Sie haben die Mindeststudienzeit (2 Jahre) an einer deutschen Universität absolviert.
  • An der Universität haben Sie mit Erfolg teilgenommen an:

1. einer rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung, in der geschichtliche, philosophische oder soziale Grundlagen des Rechts und die Methodik seiner Anwendung exemplarisch behandelt werden

2. der universitären Zwischenprüfung

3. den Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht

4. einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder  einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs

5. einer Lehrveranstaltung für Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften und

6. einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen (z.B. Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit.

  • Sie haben vierwöchige Praktika absolviert bei

1. einem Amtsgericht

2. einer Verwaltungsbehörde und

3. einem Rechtsanwaltsbüro oder der Rechtsabteilung eines Wirtschaftsunternehmens, einer Gewerkschaft, eines Arbeitgeberverbandes oder einer Körperschaft wirtschaftlicher oder beruflicher Selbstverwaltung.

Sie sind zum Zeitpunkt der Antragstellung und in dem dieser Antragstellung vorausgegangenen Semester an einer Universität in Niedersachsen im Fach Rechtswissenschaften eingeschrieben.

Kosten

Abgabe: Es fallen keine Kosten an
Für die Zulassung zur erstmaligen Ablegung der Pflichtfachprüfung fallen keine Gebühren an. Für die Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung nach erstmalig bestandener Prüfung fallen Gebühren in Höhe von 160 € an. Diese Gebühr fällt nicht an, wenn der erste Versuch als sogenannter Freiversuch abgelegt wurde.

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag auf Zulassung zur Pflichtfachprüfung und fügen alle erforderlichen Unterlagen bei.

Das Landesjustizprüfungsamt prüft Ihre Angaben.

Liegen alle Voraussetzungen vor, erlässt das Landesjustizprüfungsamt einen Zulassungsbescheid.

Hierin steht, wann und wo Sie die schriftlichen Aufsichtsarbeiten ablegen müssen.

Sie schreiben sechs Aufsichtsarbeiten in jeweils fünf Stunden.

Nach Korrektur der schriftlichen Aufsichtsarbeiten werden Sie durch das Landesjustizprüfungsamt zu Ihrer mündlichen Prüfung geladen.

Sie werden mündlich geprüft.

Nach erfolgreicher mündlicher Prüfung wird Ihnen Ihr Zeugnis auf dem Postweg übersandt.

Bearbeitungsdauer

Die Klausuren werden in vier Durchgängen pro Jahr geschrieben (Januar, April, Juli, Oktober).

Der Meldezeitraum ist vorgegeben und endet jeweils fünf Monate vor dem Klausurdurchgang.

Änderungen und Rücknahmen des Zulassungsantrages sind bis zum Zugang des Zulassungsbescheides möglich.

Der Zulassungsbescheid wird circa zwei Monate vor den schriftlichen Aufsichtsarbeiten versandt.

Frist

Die Meldezeiträume (fünf Monate vor dem Klausurdurchgang) sind auf der Internetseite für das aktuelle und das folgende Jahr veröffentlicht.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Die Pflichtfachprüfung kann regulär (R) abgelegt werden.

Die Pflichtfachprüfung kann frühzeitig im sog. „Freiversuch“ (F) abgelegt werden.

Die Pflichtfachprüfung kann im „Freiversuch“ auf zwei Prüfungstermine aufgeteilt werden, wenn der zweite Prüfungstermin noch frühzeitig ist, sog. „Abschichten“ (V).

Rechtsbehelf

Klage gegen die Nichtzulassung oder die Zulassung in anderer Form (z.B. R-Versuch statt F-Versuch).

Widerspruch gegen die Prüfungsentscheidung

Kurztext

  • Erste juristische Prüfung = Abschluss des Studiums
  • Besteht aus staatlicher Pflichtfachprüfung (70% der Gesamtnote) + Schwerpunktbereichsprüfung (30% der Gesamtnote)
  • Pflichtfachprüfung durch Landesjustizprüfungsamt
  • Schwerpunktbereichsprüfung durch Universität
  • Erste Prüfung = Grundlage für den juristischen Vorbereitungsdienst

Ansprechpunkt

Niedersächsisches Justizministerium

- Landesjustizprüfungsamt -

Fuhsestraße 30

29221 Celle

landesjustizamtpruefungsamt@mj.niedersachsen.de

05141/5939-0

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Der Zulassungsantrag ist schriftlich nach dem auf der Internetseite bereitgestellten Formular einzureichen.