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Anzeige der Entnahme von Grundwasser Entgegennahme

Niedersachsen 99129058261000, 99129058261000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129058261000, 99129058261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige der Entnahme von Grundwasser Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Zutagefördern von Grundwasser (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Teaser

Die Grundwasserentnahme für den Haushalt, den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, das Tränken von Vieh oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck müssen sie der zuständigen Behörde anzeigen.

Volltext

Die Grundwasserentnahme für den Haushalt, den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, das Tränken von Vieh oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck erfordert keine wasserrechtliche Erlaubnis. Sie muss lediglich rechtzeitig vor Beginn der Behörde angezeigt werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Das Grundwasser und die öffentliche Wasserversorgung werden durch Ihre Nutzung nicht gefährdet.
  • Es handelt sich um das Entnehmen von Grundwasser für den Haushalt, den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck.
  • die Benutzung der Einrichtungen zur Wasserversorgung ist für den Haushalt oder den landwirtschaftlichen Betrieb nicht durch Satzung des Trägers der Wasserversorgung vorgeschrieben
  • ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Qualität und Umfang Ihres Antrags und der Unterlagen ab.

Frist

Wenn die Behörde Ihr Vorhaben nicht innerhalb einer bestimmten Frist untersagt oder Anordnungen trifft, können Sie es in der angezeigten Weise durchführen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anzeige der Entnahme von Grundwasser Entgegennahme
  • Die Entnahme von Grundwasser für den Haushalt, den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck muss der Behörde rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme angezeigt werden.
  • Voraussetzung: Durch das Vorhaben sind keine schädlichen, unvermeidbaren oder nicht ausgleichbaren Gewässerveränderungen zu erwarten
  • Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen:
    • Erläuterungsbericht
    • Übersichtslageplan als Topographische Karte mit farblicher Eintragung der vorhandenen beziehungsweise geplanten Anlage
    • aktueller katasteramtlicher Lageplan mit farblicher Eintragung der vorhandenen beziehungsweise geplanten Anlage
    • Angaben zur Art der Anlage
    • schematische Darstellung der Anlage im Grundriss und Schnitt
    • naturschutzfachliche Begleitplanung, bei Neuanlagen inklusive Eintragung im Kompensationsflächenverzeichnis
    • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
  • Zuständig ist die Behörde, die auch für die Erteilung einer Erlaubnis zuständig wäre.

Ansprechpunkt

Untere Wasserbehörde, in Niedersachsen: Landkreise, kreisfreie Städte, große selbstständige Städte, Region Hannover 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden