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Finanzhilfe für anerkannte Ersatzschulen in freier Trägerschaft beantragen

Niedersachsen 99088084002000, 99088084002000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088084002000, 99088084002000

Leistungsbezeichnung

Finanzhilfe für anerkannte Ersatzschulen in freier Trägerschaft beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Festsetzung (Synonym), Zuwendung (Synonym), Finanzhilfe (Synonym), Ersatzschule (Synonym), besondere pädagogische Bedeutung (Synonym), Privatschule (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Festsetzung (002)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Förderung von Bildung und Forschung (2060900)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Kultusministerium

Teaser

Als Träger einer Ersatzschule in freier Trägerschaft können Sie Finanzhilfe als Zuschuss für Ihre laufenden Kosten erhalten.

Volltext

Sie können als Ersatzschule in freier Trägerschaft Finanzhilfe als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten beantragen. Gleiches gilt für Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung.

Die Höhe der Finanzhilfe ist u.a. abhängig von Ihren Schülerzahlen, Ihrer Unterrichtsversorgung und Ihrem Sozialversicherungsaufwand.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Festsetzung und Gewährung der Finanzhilfe für anerkannte Ersatzschulen in freier Trägerschaft oder Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung in freier Trägerschaft
  • Vorlagensatz Finanzhilfe einschließlich der Anlagen

Voraussetzungen

Für die Schulform beziehungsweise den Bildungsgang muss eine Anerkennung vorliegen oder es muss sich um eine Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung handeln.

Die Finanzhilfe können Sie für das abgelaufene Schuljahr beantragen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie Finanzhilfe beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg  beantragen.

Nach Ablauf des Schuljahres reichen Sie innerhalb eines Jahres den ausgefüllten Antrag nebst den dazugehörigen Anlagen auf elektronischem Weg beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg ein.

Das Landesamt überprüft die Vollständigkeit der Antragsunterlagen und gewährt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, den staatlichen Zuschuss.

Bearbeitungsdauer

4 - 2 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 1 Jahr(e)
Den Anspruch müssen Sie für jedes Schuljahr innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Ablauf des Schuljahres geltend gemachen. Der Antrag auf Abrechnung muss also bis zum 31.07. des auf das Schuljahr folgenden Jahres eingegangen sein.

Hinweise

Es besteht die Möglichkeit, Abschlagszahlungen für das jeweilige kommende Schuljahr zu beantragen.

Nach Ablauf des Schuljahres muss die Festsetzung und Gewährung der Finanzhilfe gesondert beantragt werden. Die erhaltenen Abschläge werden dabei verrechnet.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Finanzhilfe für anerkannte Ersatzschulen und Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung in freier Trägerschaft Festsetzung
  • Finanzhilfe als Zuwendung des Landes zu laufenden Betriebskosten
  • Für Schulform oder Bildungsgang muss eine Anerkennung vorliegen
  • Alternativ: es handelt sich um eine Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung
  • Finanzhilfe wird für das abgelaufene Schuljahr beantragt

Zuständig: Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

Ansprechpunkt

Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden