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Abschlagszahlungen der Finanzhilfe für anerkannte Ersatzschulen in freier Trägerschaft beantragen

Niedersachsen 99088084079000, 99088084079000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088084079000, 99088084079000

Leistungsbezeichnung

Abschlagszahlungen der Finanzhilfe für anerkannte Ersatzschulen in freier Trägerschaft beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Ersatzschule (Synonym), Zuwendung (Synonym), Finanzhilfe (Synonym), besondere pädagogische Bedeutung (Synonym), Privatschule (Synonym), Abschlagszahlung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Auszahlung (079)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Förderung von Bildung und Forschung (2060900)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Kultusministerium

Teaser

Als Träger einer Ersatzschule in freier Trägerschaft können Sie Abschlagszahlungen der Finanzhilfe als Zuschuss für Ihre laufenden Kosten erhalten.

Volltext

Sie können als Ersatzschule in freier Trägerschaft Finanzhilfe als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten beantragen. Gleiches gilt für Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung. Die Finanzhilfe kann auch in Form von Abschlagszahlungen gewährt werden.

Die Höhe der Finanzhilfe ist u.a. abhängig von Ihren Schülerzahlen, Ihrer Unterrichtsversorgung und Ihrem Sozialversicherungsaufwand.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Abschlagszahlungen der Finanzhilfe für anerkannte Ersatzschulen in freier Trägerschaft oder Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung in freier Trägerschaft
  • Vorlagensatz Finanzhilfe

Voraussetzungen

Für die Schulform beziehungsweise den Bildungsgang muss eine Anerkennung vorliegen oder es muss sich um eine Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung handeln.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Abschlagszahlungen für die Finanzhilfe können Sie für das jeweilige kommende Schuljahr beantragen.

Um die Abschlagszahlungen zu erhalten, müssen Sie Finanzhilfe beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg beantragen.

Das Landesamt überprüft die Vollständigkeit der Antragsunterlagen und gewährt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, den staatlichen Zuschuss als Abschlagszahlungen.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)

Frist

Aufbewahrungsfrist: 10 Jahr(e)
nach Festsetzung der Sachkosten

Hinweise

Nach Ablauf des Schuljahres muss die Festsetzung und Gewährung der Finanzhilfe gesondert beantragt werden. Die erhaltenen Abschläge werden dabei verrechnet.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Finanzhilfe für anerkannte Ersatzschulen und Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung in freier Trägerschaft Auszahlung
  • Finanzhilfe als Zuwendung des Landes zu laufenden Betriebskosten
  • Für Schulform oder Bildungsgang muss eine Anerkennung vorliegen
  • Alternativ: es handelt sich um eine Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung
  • Finanzhilfe wird für das abgelaufene Schuljahr beantragt
  • auf Antrag können Abschlagszahlungen gewährt werden
  • Zuständig: Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

Ansprechpunkt

Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden