Abschlagszahlungen der Finanzhilfe für anerkannte Ersatzschulen in freier Trägerschaft beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Als Träger einer Ersatzschule in freier Trägerschaft können Sie Abschlagszahlungen der Finanzhilfe als Zuschuss für Ihre laufenden Kosten erhalten.
Sie können als Ersatzschule in freier Trägerschaft Finanzhilfe als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten beantragen. Gleiches gilt für Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung. Die Finanzhilfe kann auch in Form von Abschlagszahlungen gewährt werden.
Die Höhe der Finanzhilfe ist u.a. abhängig von Ihren Schülerzahlen, Ihrer Unterrichtsversorgung und Ihrem Sozialversicherungsaufwand.
- Antrag auf Abschlagszahlungen der Finanzhilfe für anerkannte Ersatzschulen in freier Trägerschaft oder Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung in freier Trägerschaft
- Vorlagensatz Finanzhilfe
Für die Schulform beziehungsweise den Bildungsgang muss eine Anerkennung vorliegen oder es muss sich um eine Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung handeln.
Abschlagszahlungen für die Finanzhilfe können Sie für das jeweilige kommende Schuljahr beantragen.
Um die Abschlagszahlungen zu erhalten, müssen Sie Finanzhilfe beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg beantragen.
Das Landesamt überprüft die Vollständigkeit der Antragsunterlagen und gewährt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, den staatlichen Zuschuss als Abschlagszahlungen.
Nach Ablauf des Schuljahres muss die Festsetzung und Gewährung der Finanzhilfe gesondert beantragt werden. Die erhaltenen Abschläge werden dabei verrechnet.
- Finanzhilfe für anerkannte Ersatzschulen und Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung in freier Trägerschaft Auszahlung
- Finanzhilfe als Zuwendung des Landes zu laufenden Betriebskosten
- Für Schulform oder Bildungsgang muss eine Anerkennung vorliegen
- Alternativ: es handelt sich um eine Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung
- Finanzhilfe wird für das abgelaufene Schuljahr beantragt
- auf Antrag können Abschlagszahlungen gewährt werden
- Zuständig: Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg