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Beistandschaft durch das Jugendamt - Beendigung durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller

Niedersachsen 99016001044000, 99016001044000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99016001044000, 99016001044000

Leistungsbezeichnung

Beistandschaft durch das Jugendamt - Beendigung durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller

Leistungsbezeichnung II

Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Beistand (Synonym), Beistandschaft loswerden (Synonym), Vaterschaft (Synonym), Alleinerziehend (Synonym), Beistandschaft kündigen (Synonym), getrenntlebend (Synonym), Jugendamt (Synonym), Trennung (Synonym), Unterhalt (Synonym), Scheidung (Synonym), Ehescheidung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Beistandschaft (016)

Verrichtungskennung

Aufhebung (044)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Nach der Geburt (1010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.

Volltext

Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

Voraussetzungen

  • Für Ihr Kind besteht eine Beistandschaft beim Jugendamt.
  • Sie sind sorgeberechtigt und haben die Beistandschaft beantragt.

Kosten

Abgabe: Es fallen keine Kosten an
Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Mitteilung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen

Kurztext

  • Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung
  • zuständig: örtliches Jugendamt

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Jugendamt

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Jugendamt

Formulare

nicht vorhanden