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Elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich

Niedersachsen 99008004180002, 99008004180002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008004180002, 99008004180002

Leistungsbezeichnung

Elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Identitätsnachweis (Synonym), nPA (Synonym), Ausweis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Aktivierung (180)

Verrichtungsdetail

nachträglich

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Teaser

Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.

Volltext

Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren
  • Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.
  • Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.
  • Personalausweisbehörde (örtliches Bürgeramt)

Ansprechpunkt

An Ihr örtliches Bürgeramt

Zuständige Stelle

Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren (örtliches Bürgeramt)

Formulare

nicht vorhanden