Elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig
Inhalt
Begriffe im Kontext
Identitätsnachweis (Synonym), Ausweis (Synonym), ePA (Synonym), Personalausweis (Synonym)
- Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)
Fachlich freigegeben am
11.03.2025
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde jederzeit aktivieren lassen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises wünschen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.
Sie können Ihre Entscheidung während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.
- Elektronischen Identitätsnachweis erstmalig aktivieren
- Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises wünschen.
- Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.
- Sie können Ihre Entscheidung während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.
- Personalausweisbehörde (örtliches Bürgeramt)