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Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

Niedersachsen 99108049012003, 99108049012003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108049012003, 99108049012003

Leistungsbezeichnung

Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

Leistungsbezeichnung II

Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ablauf (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Ausstellung (Synonym), Beantragung neuer Führerschein (Synonym), Befristet (Synonym), Führerschein abgelaufen (Synonym), ungültig (Synonym), Führerschein (Synonym), Gültigkeit (Synonym), Führerscheindokument (Synonym), neuer Führerschein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen

Teaser

Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

Volltext

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird lediglich für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D1, D befristet erteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
  • ein aktuelles Lichtbild (biometrisch)
  • ​​​​​​​Führerschein

Voraussetzungen

  • Eine der folgenden Voraussetzungen muss zutreffen:
    • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland oder
    • Sie halten sich ausschließlich wegen des Besuchs einer Hochschule oder Schule im Inland auf ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland. Der Aufenthalt muss mindestens sechs Monate betragen. 
    • Sie haben Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist und Sie sind im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis.
  • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.
  • Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e ergibt.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins
  • ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren
  • läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab bzw. ist die Gültigkeit abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen
  • die Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Formulare

nicht vorhanden