Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
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Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird lediglich für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D1, D befristet erteilt.
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
- ein aktuelles Lichtbild (biometrisch)
- Führerschein
- Eine der folgenden Voraussetzungen muss zutreffen:
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland oder
- Sie halten sich ausschließlich wegen des Besuchs einer Hochschule oder Schule im Inland auf ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland. Der Aufenthalt muss mindestens sechs Monate betragen.
- Sie haben Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist und Sie sind im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis.
- Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.
- Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e ergibt.
Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
- Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins
- ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren
- läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab bzw. ist die Gültigkeit abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen
- die Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis
- zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).