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Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung

Niedersachsen 99036042261000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036042261000

Leistungsbezeichnung

Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Namensänderung (Synonym), Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung (Synonym), Anschrift (Synonym), Adressänderung (Synonym), Anschrift ändern (Synonym), Fahrzeugschein (Synonym), Adresse ändern (Synonym), Kfz (Synonym), Halterdatenänderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (036)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.03.2014

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate

  • Zulassungsbescheinigung Teil I

  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

    • Alternativ:

      • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder

      • der Nachweis der Steuerbefreiung

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

Voraussetzungen

  • bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung

Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden