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Ausstellung eines internationalen Führerscheins beantragen

Niedersachsen 99108062012000, 99108062012000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108062012000, 99108062012000

Leistungsbezeichnung

Ausstellung eines internationalen Führerscheins beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Führerschein (Synonym), Führerschein außerhalb EU (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), internationaler Führerschein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • bei Vorlage des Personalausweises ist keine Meldebescheinigung notwendig
  • Vorlage des Kartenführerscheines
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht

Voraussetzungen

  • Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
  • das 18. Lebensjahr vollendet sein
  • Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis

Kosten

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Formulare

nicht vorhanden