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Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beantragen (Liegenschaftsbeschreibung)

Niedersachsen 99123027023001, 99123027023001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123027023001, 99123027023001

Leistungsbezeichnung

Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beantragen (Liegenschaftsbeschreibung)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Liegenschaftskarte (Synonym), Eigentümer (Synonym), Liegenschaft (Synonym), Grundbuch (Synonym), Katasteramt (Synonym), Daten zum Flurstück (Synonym), Katasterauszug (Synonym), Auszug amtlichen Liegenschaftskataster (Synonym), Eigentumsnachweis (Synonym), Kataster (Synonym), Flurstück (Synonym), Eigentum (Synonym), Liegenschaftskataster (Synonym), Nachweis zum Flurstückseigentum (Synonym), Liegenschaftsbuch: Erstellung - Auszug/Auskunft (Synonym), Bestandsnachweis (Synonym), Vermessungsamt (Synonym), Grundstück (Synonym), Nachweis zum Grundstückseigentum (Synonym), Amtliche Liegenschaftsbeschreibung (Synonym), Flurstücksnummer (Synonym), Flurstücksnachweis (Synonym), LGLN (Synonym), Liegenschaftsbuch (Synonym), Standardpräsentation Liegenschaftsbuch (Synonym), Gemarkungsname (Synonym), Nachweis Flurstück (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Auszug (033)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kauf, Miete und Pacht (2050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.03.2022

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)

Teaser

Wenn Sie einen Nachweis zu einem Grundstück für Auskünfte und Planungen rund um Grund und Boden, für die Beurkundung von Grundstücksgeschäften oder für Aktivitäten im Kredit- und Immobilienbereich benötigen, können Sie einen Flurstücks- und Eigentumsnachweis hier beantragen.

Volltext

Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer benötigen Sie für zahlreiche Zwecke (Bauvorhaben, Bankkredite, Grundstücksaufteilung, Grundstücksverkauf, usw.) Auszüge, Informationen und Bescheinigungen zu Ihrem Grundstück.

Das Liegenschaftskataster enthält die Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Liegenschaftskarte) und beschreibender Form (Liegenschaftsbuch).

Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis beinhaltet alle beschreibenden Elemente des Flurstücks einschließlich Eigentumsangaben und Eigentumsverhältnisse.

Daneben gibt es weitere Varianten der Beschreibungen:

  • Flurstücksnachweis (enthält alle Angaben zum Flurstück und die Buchungsstelle im Grundbuch, aber keine Eigentumsangaben; dieser Auszug kann ohne berechtigtes Interesse an jedermann abgegeben werden),
  • Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung (enthält zusätzlich die beschreibenden Angaben der Bodenschätzung bei landwirtschaftlichen Flächen),
  • Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung (enthält neben den Eigentumsangaben auch die beschreibenden Angaben der Bodenschätzung bei landwirtschaftlichen Flächen),
  • Grundstücksnachweis (enthält alle Flurstücke eines Grundbuchblattes bei gleicher laufender Nummer mit Eigentumsangaben),
  • Bestandsnachweis (umfasst alle Flurstücke eines Grundbuchblattes mit verschiedenen laufenden Nummern und mit Eigentumsangaben).

Erforderliche Unterlagen

Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer ist, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Nutzungsberechtigte/ Nutzungsberechtigter
  • formloser, nicht formgebundener Nachweis über Nutzungsrecht (Erbbauberechtigung, Pachtung u. ä.)
  •  sonstiges berechtigtes Interesse
  • formloser, nicht formgebundener Nachweis über berechtigtes Interesse (Kreditgebende Person, Gläubigerin/Gläubiger, u. ä.)
  • Bevollmächtigte/ Bevollmächtigter von o.g. Personenkreis
  • formloser, nicht formgebundener Nachweis über Bevollmächtigung

Voraussetzungen

Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis unterliegt dem Datenschutz (personenbezogene Daten) und kann nur von einem berechtigtem Personenkreis beantragt werden (Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte, Person mit sonstigem berechtigtem Interesse).

Kosten

Kostenhöhe: 11,90 €

Vorkasse: Nein

Bezeichnung der Kosten: Gebühr

Zahlungsweise: Rechnung

Gegebenenfalls zusätzlich: giropay

Bemerkung:    

Ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftsbuch) ist kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm). Diese Kostenordnung ist verbindlich für die Katasterämter des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) und für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.

Verfahrensablauf

Der Flurstücks- und Eigentümernachweis kann

     - eigenständig über den Onlineantrag,

     - schriftlich oder

     - per E-Mail

beantragt werden.

Zur Bearbeitung des Antrags sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:

     - Angaben zum beantragten Flurstück (Adresse oder Flurstückskennzeichen),

     - Angaben zur Antragstellerin oder zum Antragsteller (ggf. zum berechtigten Interesse und/ oder zur Bevollmächtigung).

Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch wird postalisch übersandt oder zum Download bereitgestellt.

Bearbeitungsdauer

Dauer: 3 Werktage

Bemerkung:

Es handelt sich um eine ungefähre Zeitangabe

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf (da kein Verwaltungsakt).

Kein Widerruf (da Sonderanfertigung - bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf - das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 23 S 111/13 U) hat am 12.2.2014 entschieden, dass der Verbraucher bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf habe, also wenn er ein individuell angepasstes Produkt bestelle).

Kurztext

  • Auszug Flurstücks- und Eigentumsnachweis erstellen
  • Schriftlicher Antrag (auch online)
  • eigenständig unter: Katasterkarten Online
  • Zuständigkeit:
    • Katasteramt des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN),
    • in Niedersachsen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) oder
    • zuständige Kommune, sofern sie an der Bereitstellung dieser Auszüge mitwirkt.

Zuständige Stelle

Die Auszüge werden bereitgestellt durch

  • die Katasterämter des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN),
  • eine in Niedersachsen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder
  • durch die zuständige Kommune, sofern sie an der Bereitstellung dieser Auszüge mitwirkt.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Unterschrift: nicht erforderlich

Authentifizierung nötig, wegen Gebührenübernahme (nicht bei Antrag per E-Mail)

Online-Dienste vorhanden: Ja

Onlinebeantragung: Antrag zur Bereitstellung einer Liegenschaftsbeschreibung