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personenbezogene Daten Beratung

Niedersachsen 99032001018000, 99032001018000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99032001018000, 99032001018000

Leistungsbezeichnung

personenbezogene Daten Beratung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Datenschutz (Synonym), Beratung zum Schutz des PC (Synonym), Datenschutzberatung (Synonym), Datensicherheit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Datenschutz (032)

Verrichtungskennung

Beratung (018)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht (1150400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.01.2015

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der Datenschutz bewahrt vor dem Missbrauch persönlicher Daten durch Dritte.

Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller bzw. ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen z. B. zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und vor allem, ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Datenschutz im Land Niedersachsen
  • Der Datenschutz bewahrt vor dem Missbrauch persönlicher Daten durch Dritte.
  • Die Zuständigkeit liegt bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD).

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD).

Im öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber dem Staat und bietet Schutz vor unzulässiger und vor allem übermäßiger Datenspeicherung durch staatliche Stellen. Dieser Schutz wird vor allem durch den Grundsatz der Datenerhebung beim Betroffenen, das Erforderlichkeitsprinzip sowie durch Zweckbindungsregelungen und die unabhängige Kontrolltätigkeit der LfD gewährleistet.

In Niedersachsen wacht daneben, wie in allen anderen Bundesländern, eine Aufsichtsbehörde auch über die Einhaltung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich. Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz gegenüber privaten Stellen mit Sitz in Niedersachsen ist ebenfalls die LfD.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden