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Dorfentwicklung Förderung

Niedersachsen 99132014080000, 99132014080000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99132014080000, 99132014080000

Leistungsbezeichnung

Dorfentwicklung Förderung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Dorferneuerung (Synonym), Dorferneuerung Förderung (Synonym), Dorfentwicklung (Synonym), Dorfentwicklung Förderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wirtschaftsförderung (132)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.02.2019

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Eine umfassende Dorfentwicklungsplanung mit intensiver Bürgerbeteiligung, die fachliche Betreuung der Antragsteller und die Förderung investiver Vorhaben sind die bewährten Instrumente in Niedersachsen.

Fördermittel erhalten öffentliche und private Antragsteller in den Dörfern, die in das Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen worden sind.

Gefördert werden können:

  • Gestalterische, städtebauliche und landschaftspflegerische Betreuung sowie investive Vorhaben. Dazu gehören:
    • Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse,
    • Gestaltung dörflicher Freiflächen, Plätze und Ortsränder,
    • Erhaltung und Gestaltung von ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Gebäuden,
    • Umnutzung von ortsbildprägender oder landschaftstypischer Gebäuden zu einem anderen Nutzungszweck,
    • Revitalisierung ungenutzter oder leerstehender Gebäude
    • Schaffung von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen,
    • Schaffung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,
    • Schaffung von Mehrfunktionshäusern,
    • Erwerb von bebauten Grundstücken in Verbindung mit zuvor aufgeführten Vorhaben.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • bei Gemeinden und gemeinnützigen juristischen Personen bis zu 63 %,
  • bei öffentlich-rechtlichen Zuwendungsempfängern 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • bei sonstigen Zuwendungsempfängern 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei privaten Zuwendungsempfängern wird eine Höchstfördersumme von 50.000 Euro gewährt. Bei einigen der o. g. Vorhaben gibt es auch höhere Fördersummen.

Die Fördersätze können sich um 5 für private und 10 Prozentpunkte für öffentliche Antragsteller erhöhen, wenn mit dem Vorhaben Ziele eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes oder eines Regionalentwicklungskonzeptes nach Leader umgesetzt werden.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • Das geplante Vorhaben liegt in einem Dorf liegen, das sich im Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen befindet. Das Programm wird jährlich fortgeschrieben, d. h. Dörfer scheiden aus und neue werden aufgenommen.
  • Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Dorfentwicklung Förderung
  • Öffentliche und private Antragsteller können für investive Vorhaben zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität im Ländlichen Raum Förderung erhalten.
  • Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ArL).

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ArL).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal