Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Familienerholung - Förderung

Niedersachsen 99041007002000, 99041007002000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99041007002000, 99041007002000

Leistungsbezeichnung

Familienerholung - Förderung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.05.2015

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Handlungsgrundlage

Es sind ggf. gesetzliche Regelungen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie sich als Familie Ihren wohlverdienten Urlaub finanziell einfach nicht leisten können, hilft Ihnen das Land weiter. Niedersachsen fördert Erholungsurlaube von:

  • Familien mit mindestens zwei Kindern
  • Familien mit einem behinderten Kind
  • Einelternfamilien mit mindestens einem Kind

Die Förderung ist vom Familieneinkommen abhängig.

Der Zuschuss beträgt je Übernachtung bis zu 10,00 Euro für jede Lebenspartnerin und jeden Lebenspartner und 15,00 Euro für jedes Kind.

Über die allgemeinen Fördersätze hinaus werden für behinderte Familienangehörige bis zu 10,00 Euro und für Alleinerziehende bis zu 5,00 Euro gewährt.

In begründeten Fällen ist auch die Einbeziehung der Großeltern in die Förderung möglich.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • Förderungsfähig sind:
    • Erholungsaufenthalte mit mindestens 7 bis höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen,
    • Angebote von Einrichtung der zuständigen Stelle in Niedersachsen, in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger, in für Familienferien eingerichteten Jugendherbergen, in vom Träger verantwortlich ausgesuchten familiengerechten Einrichtungen sowie auf geeigneten Bauernhöfen und Campingplätzen

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Nähere Auskünfte über die Förderungsvoraussetzungen erhalten Sie beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie sowie auf der entsprechenden Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wenn Sie sich als Familie Ihren wohlverdienten Urlaub finanziell einfach nicht leisten können, hilft Ihnen das Land Niedersachsen weiter.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Familienverbänden und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Dort wird geprüft, ob noch Mittel zur Verfügung stehen, und wenn ja, wie hoch der Zuschuss ist. Es ist zu empfehlen, sich möglichst frühzeitig an die Träger der Familienerholungsurlaube zu wenden.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

formloser Antrag