Fischerprüfung: Abnahme
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Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung (Anglerprüfung) ablegen und bestehen.
Wenn Sie einen Fischereischein erhalten möchten, müssen Sie die Fischereischeinprüfung erfolgreich bestanden haben und ein entsprechendes Zeugnis bei der Fischereischeinbehörde vorlegen können. Die Prüfung können Sie vor Ort an verschiedenen Stellen im Land bei Orts- oder Kreisgruppen der Fischereiverbände ablegen. Unter gewissen Vorrausetzungen sind Sie von der Fischereischeinprüfung befreit. Sie erhalten ein schriftliches Zeugnis als Nachweis über die bestandene Fischereischeinprüfung.
- Sie müssen mindestens 12 Jahre alt sein, um sich zur Fischerprüfung anmelden zu können.
- Sie melden sich bei einem Orts- oder Kreisverband eines Fischereiverbands Ihrer Wahl zur Fischereischeinprüfung an.
- Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Fischereischeinprüfung erhalten Sie ein Zeugnis über das Bestehen.
- Mit dem Zeugnis über die bestandene Prüfung können Sie einen Fischereischein beantragen.
- Das Zeugnis sollten Sie aufbewahren, um bei Verlust des Fischereischeins oder gegebenenfalls bei Umzug erneut einen Fischereischein beantragen zu können.
- Fischerprüfung Abnahme
- Erfolgreiches Bestehen der Fischereischeinprüfung
- Prüfung erfolgt durch einen vom Land mit der Aufgabe beliehenen Fischereiverband
- Zeugnis über bestandene
Fischereischeinprüfung wird ausgehändigt
- Anmeldung schriftlich oder vor Ort
- Zuständig: Landessportfischerverband oder Anglerverband
Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Für die Anglerprüfung sind die anerkannten Anglerprüfer verantwortlich.
Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Für die Anglerprüfung sind die anerkannten Anglerprüfer verantwortlich.