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Fischerprüfung: Abnahme

Niedersachsen 99042003031000, 99042003031000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042003031000, 99042003031000

Leistungsbezeichnung

Fischerprüfung: Abnahme

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Angelschein (Synonym), Fischereischein (Synonym), Angelgenehmigung (Synonym), Angeln (Synonym), Angelerlaubnis (Synonym), Fischerei (Synonym), Fischen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.11.2007

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung (Anglerprüfung) ablegen und bestehen.

Volltext

Wenn Sie einen Fischereischein erhalten möchten, müssen Sie die Fischereischeinprüfung erfolgreich bestanden haben und ein entsprechendes Zeugnis bei der Fischereischeinbehörde vorlegen können. Die Prüfung können Sie vor Ort an verschiedenen Stellen im Land bei Orts- oder Kreisgruppen der Fischereiverbände ablegen. Unter gewissen Vorrausetzungen sind Sie von der Fischereischeinprüfung befreit. Sie erhalten ein schriftliches Zeugnis als Nachweis über die bestandene Fischereischeinprüfung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens 12 Jahre alt sein, um sich zur Fischerprüfung anmelden zu können.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich bei einem Orts- oder Kreisverband eines Fischereiverbands Ihrer Wahl zur Fischereischeinprüfung an.
  • Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Fischereischeinprüfung erhalten Sie ein Zeugnis über das Bestehen.
  • Mit dem Zeugnis über die bestandene Prüfung können Sie einen Fischereischein beantragen.
  • Das Zeugnis sollten Sie aufbewahren, um bei Verlust des Fischereischeins oder gegebenenfalls bei Umzug erneut einen Fischereischein beantragen zu können.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fischerprüfung Abnahme
    • Erfolgreiches Bestehen der Fischereischeinprüfung
    • Prüfung erfolgt durch einen vom Land mit der Aufgabe beliehenen Fischereiverband
    • Zeugnis über bestandene
      Fischereischeinprüfung wird ausgehändigt
  • Anmeldung schriftlich oder vor Ort
  • Zuständig: Landessportfischerverband oder Anglerverband

Ansprechpunkt

Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Für die Anglerprüfung sind die anerkannten Anglerprüfer verantwortlich.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Für die Anglerprüfung sind die anerkannten Anglerprüfer verantwortlich.

Formulare

nicht vorhanden

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