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Sterbeurkunde beantragen

Niedersachsen 99101004012000, 99101004012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101004012000, 99101004012000

Leistungsbezeichnung

Sterbeurkunde beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Sterbeurkunde Ausstellung (Synonym), Sterbebescheinigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sterbefall (101)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Todesfall (1190100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Teaser

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

Volltext

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

Erforderliche Unterlagen

- Identitätsnachweis (Kopie)

Voraussetzungen

Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

  • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
  • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
    (z. B. Kind, Enkelkind)
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
  • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

Kosten

Gebühr: 7,50€
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Gebühr: 15€
Ausstellung einer Sterbeurkunde

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

  • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

Kurztext

Der Tod eines Menschen muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich er eingetreten ist, angezeigt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

Formulare

nicht vorhanden

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