Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Hilfen für Menschen, die durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind

Niedersachsen 99056001080000, 99056001080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99056001080000, 99056001080000

Leistungsbezeichnung

Hilfen für Menschen, die durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind

Leistungsbezeichnung II

Hilfen für Menschen, die durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Opferrente (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Häftlingsversorgung (056)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.03.2021

Fachlich freigegeben durch

Nieders. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

Mit dem Häftlingshilfegesetz werden Opfern zahlreiche Hilfemöglichkeit eröffnet, um soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Mit dem Häftlingshilfegesetz werden Opfern zahlreiche Hilfemöglichkeit eröffnet, um soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Volltext

Das Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene.

Erlitt eine Person während des Gewahrsams eine Schädigung, erhält sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes. Leistungen erhalten auch Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.

Erforderliche Unterlagen

Rehabilitierungsbescheinigung

Voraussetzungen

Gesundheitliche Schädigung während der Haft

Gesundheitliche Schädigung während der Haft.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Selten unter 12 Monaten

Frist

Keine für die Antragstellung.

Evtl. Leistungen werden erst ab Antrag gewährt.

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch kann sowohl gegen eine Ablehnung als auch wegen Umfang und Höhe der Leistungen erfolgen.

Kurztext

  • Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung
  • Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg
    • in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ)
    • im sowjetischen Sektor Berlins
    • in den Staaten des Ostblocks
  • aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden
  • berechtigt sind auch Angehörige und Hinterbliebene

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt je nach Antragsgrund beim: 

  • Versorgungsamt für die nach dem HHG, dem StrRehaG und dem Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche (VwRehaG) vorgesehene Versorgung wegen haft- oder verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden
  • örtlichen Träger der Sozialhilfe für Ausgleichsleistungen nach dem Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet (BerRehaG)

  • Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover, der Stadt Göttingen und der großen selbständigen Stadt

    • für die Kapitalentschädigung (Haftentschädigung) nach dem StrRehaG,

    • für die besondere Zuwendung gem. § 17 a StrRehaG (sog. Opferrente)

Zuständige Stelle

Der Antrag auf Gewährung von Beschädigten-/ Hinterbliebenenversorgung ist beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zu stellen (§ 10 Abs. 1 HHG).

Die Adressen der zuständigen Außenstellen finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. 

Formulare

Formulare stellen die Länder zur Verfügung. Es gibt kein Onlineverfahren, es besteht eine Schriftformerfordernis.