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Berufsausbildung im Dualen System

Niedersachsen 99019004026000, 99019004026000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019004026000, 99019004026000

Leistungsbezeichnung

Berufsausbildung im Dualen System

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausbildungsplatz (Synonym), Online Bewerbung (Synonym), schulische Ausbildung (Synonym), Berufsschule (Synonym), Ausbildung (Synonym), Bewerbung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)
  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Berufsausbildung in Deutschland erfolgt überwiegend im Dualen System. Dieser Begriff bedeutet Ausbildung in einem Betrieb der Wirtschaft, in der Verwaltung oder in Praxen eines freien Berufs einerseits und in der Berufsschule andererseits, also an zwei Lernorten.

Bei der Schulischen Berufsausbildung (Vollzeitschulform) erfolgt sowohl die praktische als auch die theoretische Ausbildung in der Berufsschule.

Grundlage für die betriebliche Ausbildung im Dualen System ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und für die Ausbildung in einem Handwerksberuf die Gesetz zur Ordnung des Handwers (HwO). Beide Gesetze regeln unter anderem die Rechte und Pflichten der Ausbildungsbetriebe und der Auszubildenden, den Berufsausbildungsvertrag, der in jedem Fall die individuelle Rechtsgrundlage eines Ausbildungsverhältnisses sein muss, das System der anerkannten Ausbildungsberufe sowie die Aufgaben der zuständigen Stellen, d.h. in der Regel der Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern usw.

Die Rechtsgrundlage des zweiten Lernortes, der Berufsschule, ist das Niedersächsische Schulgesetz (NSchulG). Die hier wichtigste Bestimmung ist die Berufsschulpflicht: Auszubildende müssen die Berufsschule besuchen, unabhängig davon, ob sie die allgemeine 12-jährige Schulpflicht bereits erfüllt haben oder nicht.

Diese Verpflichtung beruht darauf, dass die betrieblichen Ausbildungsinhalte und die berufsschulischen Lehrpläne aufeinander abgestimmt sind, sodass der Verzicht auf den Berufsschulbesuch die Gesamtausbildung lückenhaft werden ließe. Überdies bestimmt das Berufsbildungsgesetz, dass auch der berufsbezogene Lehrstoff der Berufsschule Gegenstand der Abschlussprüfung sein muss. Die Berufsschule hat somit ihren festen Platz im Dualen System der beruflichen Bildung.

Ausführliche Informationen:

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Berufsinformationszentren der Bundesagentur für Arbeit bieten ausführliche Erklärungen aller anerkannten Ausbildungsberufe in Wort, Schrift und Bild.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Berufsausbildung im Dualen System

Die Berufsausbildung in Deutschland erfolgt überwiegend im Dualen System. Dieser Begriff bedeutet Ausbildung in einem Betrieb der Wirtschaft, in der Verwaltung oder in Praxen eines freien Berufs einerseits und in der Berufsschule andererseits, also an zwei Lernorten.

Bei der Schulischen Berufsausbildung (Vollzeitschulform) erfolgt sowohl die praktische als auch die theoretische Ausbildung in der Berufsschule.

Die Zuständigkeit liegt bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit, die auf Wunsch auch Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber in einen Ausbildungsbetrieb vermittelt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit, die auf Wunsch auch Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber in einen Ausbildungsbetrieb vermittelt.

Wer einen betrieblichen Ausbildungsplatz sucht, sollte sich in jedem Fall auch an seine zuständige Bundesagentur für Arbeit wenden. Das schließt nicht aus, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber selbst einen Ausbildungsplatz suchen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden