Geburtsurkunde Ausstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Abstammungsurkunde (Synonym), Personenstandsurkunde (Synonym), Geburtenregister (Synonym), Geburtsanzeige (Synonym), Geburtsanmeldung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühr:
7,50€
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr:
15€
Ausstellung der Urkunde
Gebühr:
70€
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.