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Kind an einer Hauptschule anmelden

Niedersachsen 99088049034000, 99088049034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088049034000, 99088049034000

Leistungsbezeichnung

Kind an einer Hauptschule anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Schulen (Synonym), Schule (Synonym), Anmeldung (Synonym), allgemeinbildende Schule (Synonym), Grundschule (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Aufnahme (034)

Verrichtungsdetail

Hauptschule

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Kultusministerium

Teaser

Wenn Sie ihr Kind nach der Grundschule an einer Hauptschule anmelden möchten, dann können Sie das direkt bei der (nächstgelegenen) Hauptschule/ bei der Hauptschule Ihres Schulbezirks tun.

Volltext

Die Hauptschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 9 und ist eine inklusive Schule, an ihr kann ein 10. Schuljahrgang eingerichtet werden. Der Besuch eines 10. Schuljahrgangs an der Hauptschule ist freiwillig.

Die Schülerinnen und Schüler bekommen eine grundlegende Allgemeinbildung. Die Schülerinnen und Schüler lernen das Grundwissen. Die Schülerinnen und Schüler lernen die Grundfertigkeiten handlungsbezogen mit allen Sinnen. Ab dem 6. und 8. Schuljahrgang entscheiden die Schülerinnen und Schüler sich für ein bestimmtes Wahlpflichtfach und können damit Schwerpunkte setzen, die ihren Interessen entsprechen. Englisch ist ab dem 5. Jahrgang die erste Fremdsprache. Ab dem 9. Jahrgang werden Mathematik und Englisch in den Fachleistungskursen G und E unterrichtet.

Die Schülerinnen und Schüler lernen, wie man selbstständig arbeitet. Die Schülerinnen und Schüler lernen Berufe kennen. Die Schülerinnen und Schüler bekommen eine Berufsorientierung. Es werden berufsorientierende und berufsbildende Maßnahmen an mindestens insgesamt 80 Tagen (Praxistage) durchgeführt.

Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann an der Hauptschule der Hauptschulabschluss und der Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen erworben werden.

Der Besuch des 10.Schuljahrgangs ist freiwillig.

Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
  • Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
  • Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. den Besuch der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium oder zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums an einer Berufsschule berechtigt

Erforderliche Unterlagen

Verpflichtend:

  • Anmeldeformular der aufnehmenden Hauptschule. Sie können sich das Formular in der Schule vorher abholen oder Sie erhalten es direkt bei der Anmeldung. In der Regel kann man das Formular auch von der Homepage der Schule oder des Schulträgers herunterladen.
  • Zeugnis vom 1. Halbjahr des 4. Schuljahrgangs zum Anmeldetermin und danach das Zeugnis des 2. Halbjahres des 4. Schuljahrgangs.
  • Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)
  • ggf. Feststellungsbescheid über sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf

nach Rücksprache mit der Schule:

  • ggf. Protokolle der Beratungsgespräche in der Grundschule (nicht verpflichtende Teilnahme an Gesprächen in GS, d.h. ggf. mitbringen)
  • ggf. Passfoto des Kindes für die Schulakte
  • ggf. Schwimmabzeichen
  • ggf. Geburtsurkunde des Kindes
  • ggf. Meldebescheinigung
  • ggf. Sorgerechtsbescheinigung
  • ggf. Vollmacht eines Erziehungsberechtigten für den anderen

Voraussetzungen

  • Die Schülerin / der Schüler muss den 4. Schuljahrgang erfolgreich beendet haben (Ausnahme: Das Kind hat den 4. Schuljahrgangschon wiederholt. Dann rückt es in Schuljahrgang 5 auf).
  • Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen ihr Kind in der Hauptschule angemeldet haben.

Kosten

Für die Anmeldung selbst fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung an einer Hauptschule muss direkt bei der Hauptschule abgegeben werden, die das Kind besuchen soll. Die Schulen haben hierfür feste Anmeldetermine. In Ausnahmefällen kann es sein, dass die Unterlagen auch mit der Post an die Schule geschickt werden können. Anmeldungen im laufenden Schuljahr erfolgen bei einem Schulformwechsel in der Regel zum Halbjahr (pädagogische Gründe).

Je nach Schulträger kann die Anmeldung auch über das Formular des Schulträgers erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Keine Bearbeitungsdauer, die Anmeldung erfolgt direkt in der Schule.

Frist

Anmeldezeitraum: frühestens 10 Wochen und spätestens 5 Wochen vor Beginn der Sommerferien für das nächste Schuljahr. 

Die Schulträger können eine Staffelung des Anmeldeverfahrens für die Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs festlegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Übergang von einer anderen weiterführenden Schulform an die Hauptschule (z. B. Realschule an Hauptschule, Oberschule an Hauptschule usw.) ist nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

Die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers an die Hauptschule nach Umzug (z. B. nach Bundeslandwechsel oder nach Wechsel des Einzugsgebietes) ist nicht Teil der Leistungsbeschreibung.

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Kurztext

  • Allgemeinbildende Schulen: Aufnahme in die Hauptschule
  • Anmeldung findet direkt in der Hauptschule statt
  • Die Erziehungsberechtigten entscheiden, an welcher Schule sie ihr Kind anmelden
  • Es gibt feste Anmeldetermine, die von der Schule festgelegt werden.
  • In der Grundschule beraten die Lehrkräfte die Eltern zweimal im 4. Schuljahrgang, welche weiterführende Schule am besten für das Kind geeignet ist.
  • Es gibt eine Informationsveranstaltung in der Grundschule am Ende des. 3. Schuljahrgangs oder zu Beginn des 4. Schuljahrgangs über die weiterführenden Schulen.
  • Zuständig für die Anmeldung sind die Eltern.
  • Der Schulträger legt fest, ob es Einzugsbereiche (Schulbezirke) gibt.
  • Gibt es nur eine Hauptschule im Schulbezirk, dann gibt es keine Wahlfreiheit, d. h. das Kind kann nur an diese Hauptschule gehen.
  • Alternativ kann auch eine Oberschule, Realschule, Gesamtschule oder eine Gymnasium gewählt werden.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule oder an die Schule, bei der Sie Ihr Kind anmelden wollen.

Formulare

  • Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.
  • Onlineverfahren möglich: ggf. möglich – z. B: pandemiebedingt (z. B. Download der Anmeldeunterlagen)
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja