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Wohnungsbau Förderung von Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung

Niedersachsen 99148142017002, 99148142017002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99148142017002, 99148142017002

Leistungsbezeichnung

Wohnungsbau Förderung von Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Wohnungsbauförderung (Synonym), Wohnung behindertengerecht einrichten (Synonym), Wohnungsbaudarlehen (Synonym), Mietwohnungen (Synonym), behindertengerechte Wohnung (Synonym), Ausbau (Synonym), sozialer Wohnungsbau (Synonym), Umbau (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (148)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

Verrichtungsdetail

Mietwohnraum

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.06.2014

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Als Träger eines Neubaus, Aus- oder Umbaus von Wohnungen, Wohngruppen oder Wohngemeinschaften für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen und hilfe- und pflegebedürftige Menschen können Sie staatliche Fördermittel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung erhalten. Bauvorhaben für „Betreutes Wohnen“ haben Vorrang. Gefördert werden auch Maßnahmen zur energetischen Modernisierung.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • Die geförderte Wohnung darf 30 bis 35 Jahre lang nur an ältere Menschen (ab 60 Jahre), Menschen mit Behinderungen  (mit dem Grad der Behinderung von mindestens 50 %) oder hilfe- und pflegebedürftige Personen (Pflegegeld Stufe 1 und höher) vermietet werden, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen.
  • Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
  • Minimum an Eigenleistung: soll 25 % der Gesamtkosten, mindestens jedoch 15 % (nur in Ausnahmefällen) betragen.
  • Bei der energetischen Modernisierung Mietwohnraum, der bis zum 01.01.1995 fertig gestellt worden ist.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften.

Was kann gefördert werden:

  • Neubau
  • Ausbau/Umbau oder Erweiterung
  • energetische Modernisierung

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Kosten

Von der NBank wird ein Bearbeitungsentgelt von 1% des bewilligten Gesamtbetrages erhoben.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Daneben bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den altersgerechten Umbau von Wohnraum zinsgünstige Darlehen als weitere Förderungsmöglichkeit an. Mit verschiedenen Bausteinen kann insbesondere älteren Menschen innerhalb der angestammten Wohnung und des gewohnten sozialen Umfeldes eine weitgehend barrierefreie, zumindest jedoch barrierereduzierte Nutzung ermöglicht werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Als Träger eines Neu-, Aus- oder Umbaus von Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen können Sie staatliche Fördermittel erhalten.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, auf dessen/deren Gebiet Sie das Bauvorhaben planen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden