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Vermarktung Vieh und Fleisch

Niedersachsen 99050192007000, 99050192007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050192007000, 99050192007000

Leistungsbezeichnung

Vermarktung Vieh und Fleisch

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.05.2012

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Im Bereich Vieh und Fleisch kontrollieren die Prüfer der zuständigen Stelle in erster Linie die Schlachtbetriebe und die Schlachtvieh handelnden Betriebe. Dabei wird geprüft, ob die Gewichtsfeststellung im Schlachtbetrieb korrekt erfolgt, insbesondere ob die bei der Verwiegung vorgeschriebene Schnittführung der Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen eingehalten wird. Außerdem wird die korrekte Einstufung in die Handelsklassen überwacht. Verwiegung und Klassifizierung erfolgen durch zugelassene Klassifizierer eines zugelassenen Klassifizierungsunternehmens. Die Ausbildung, Prüfung und Zulassung der Klassifizierer obliegt ebenfalls der zuständigen Stelle.

Der Schlachtviehsektor ist aufgrund des ständigen Wechsels von Angebot und Nachfrage starken Schwankungen unterworfen, weshalb das Instrument der Amtlichen Preisfeststellung zur Gewährleistung der Markttransparenz beiträgt. Hierbei erfolgt eine Kontrolle der meldepflichtigen Schlachtbetriebe durch die Prüfer der zuständigen Stelle.

Erforderliche Unterlagen

 Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

 Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

 Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

 Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden