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Förderung von Familien mit Mehrlingskindern (ab Drillingen)

Niedersachsen 99041011080000, 99041011080000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99041011080000, 99041011080000

Leistungsbezeichnung

Förderung von Familien mit Mehrlingskindern (ab Drillingen)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Ehrenpatenschaft (Synonym), Vierlinge (Synonym), Drillinge (Synonym), Mehrlinge (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Nach der Geburt (1010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.05.2015

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Geburt von Mehrlingen stellt Familien vor besondere Herausforderungen: Die Versorgung und Beaufsichtigung von Säuglingen und Kleinkindern ist für die betroffenen Familien zumeist ohne Unterstützung kaum zu bewältigen. So können auch zusätzliche Mittel den Eltern in dieser besonderen Lebensphase helfen, den Alltag zu bewältigen und die Kinder zu fördern. So können sie kleine Anschaffungen tätigen oder in der Zeit nach der Geburt ggf. zur kurzfristigen Entlastung Helferinnen und Helfer engagieren.

Das Land Niedersachsen fördert daher Familien mit Mehrlingen (ab Drillingen), die zum Zeitpunkt der Geburt bzw. zum Zeitpunkt der Einschulung der Mehrlinge ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben und mit den Mehrlingen in einem Haushalt leben, mit einer finanziellen Unterstützung je Kind zur Geburt und zur Einschulung in Höhe von jeweils 250,00 € sowie durch die Übernahme der Ehrenpatenschaft durch die Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz der antragstellenden Person und der Kinder
  • Nachweis des Personensorgerechts bei anderen als den leiblichen Eltern
  • Nachweis der Einschulung

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag ist innerhalb der ersten 12 Monate nach der Geburt bzw. nach der Einschulung zu stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Ausführliche Informationen für Familien finden sie unter

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Das Land Niedersachsen fördert Familien mit Mehrlingen (ab Drillingen) unter bestimmten Voraussetzungen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare