Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang: Erteilung
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Die Entgelte für den Netzzugang ergeben sich aus den von der Regulierungsbehörde kalenderjährlich festgesetzten Erlösobergrenzen.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur.
Dies gilt in Niedersachsen auch für Verteilnetzbetreiber mit weniger als 100.000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden, da die Bundesnetzagentur aufgrund der Organleihe in Niedersachsen die Aufgaben der Landesregulierungsbehörde wahrnimmt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur.
Dies gilt in Niedersachsen auch für Verteilnetzbetreiber mit weniger als 100.000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden, da die Bundesnetzagentur aufgrund der Organleihe in Niedersachsen die Aufgaben der Landesregulierungsbehörde wahrnimmt.