Berufsausbildung: Änderung des Ausbildungsvertrages
Inhalt
Begriffe im Kontext
Vertragsänderungen (Synonym), Online Bewerbung (Synonym), Bewerbung (Synonym), Ausbildungsplatz (Synonym), Ausbildung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Als Ausbildende/r in einem anerkannten Ausbildungsberuf müssen Sie wesentliche inhaltliche Änderung eines bestehenden Ausbildungsvertrages der zuständigen Kammer melden. Die Änderungen werden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.
Für die Eintragung sind folgende Angaben zu machen:
- Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des/der Auszubildenden,
- Name und Anschrift der Ausbildungsstätte,
- Ausbildungsberuf,
- Datum des Beginns der Berufsausbildung,
- Veränderungen des Vertragsinhalts unterzeichnet von den Vertragspartnern und gegebenenfalls den Erziehungsberechtigten.
Für Änderungen der Ausbildungsdauer siehe:
Berufsausbildung: Abkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit
An die fachlich und örtlich zuständige Kammer:
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Steuerberaterkammer