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Adoption eines deutschen Kindes

Brandenburg 99013001000000, 99013001000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013001000000, 99013001000000

Leistungsbezeichnung

Adoption eines deutschen Kindes

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

halb-offene Adoption (Synonym), inkognito-Adoption (Synonym), Adoptivkind (Synonym), Adoptivfamilie (Synonym), Adoptionsvermittlungsstellen (Synonym), Adoptionsaufhebung (Synonym), Kind - Adoption (Synonym), Adoptionsvermittler (Synonym), Annahme als Kind (Synonym), Adoptiveltern (Synonym), Eltern - Adoption (Synonym), Babyklappe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Adoption (013)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Adoption und Pflegekinder (1020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.03.2019

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wurde Ihr Kind in Deutschland geboren und haben Sie es im Inland adoptiert? Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.

Wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle.

Hinweis: Sie können neue Geburtsurkunden beziehungsweise neue beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister beantragen. Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, müssen Sie die Beurkundung in Deutschland beantragen. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Adoption eines ausländischen Kindes“.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag, Fragebogen der Adoptionsvermittlungsstelle,
  • Lebensbeschreibung,
  • Fotos der Bewerberinnen/Bewerber,
  • Polizeiliches Führungszeugnis,
  • Geburtsurkunde (beglaubigte Abschrift),
  • Heirats- und ggf. Scheidungsurkunde,
  • Ärztliches Attest vom Hausarzt oder Amtsarzt (ggf. zusätzlich ein fachärztliches Gutachten),
  • Verdienst- und Vermögensnachweise

u.a.

Voraussetzungen

- Gesundheit (gute körperliche, geistige und seelische Verfassung)

- keine kindeswohlgefährdenden Vorstrafen

- stabile Partnerschaft

- unterstützendes Netzwerk/soziales Umfeld

- gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse

- Lebenszufriedenheit/reflektierte Persönlichkeit

Kosten

Das Verfahren ist kostenfrei.

Gebühren und Auslagen entstehen bei der Beantragung von Unterlagen wie u.a. das Führungszeugnis.

Verfahrensablauf

Das Familiengericht, das die Adoption ausgesprochen hat, sendet seinen Beschluss an das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes.
 
Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin ergänzt das Geburtenregister und leitet die Informationen an folgende Standesämter weiter:

  • das Standesamt, das die Geburtseinträge für die leiblichen Eltern des Kindes führt
  • das Standesamt, das die Geburtseinträge für die Adotiveltern führt
  • das Standesamt, das den Eheeintrag für das Kind führt, wenn sich der Name des Kindes geändert hat
    Hinweis: Gleich wird verfahren, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen".

Das Geburtenregister enthält sowohl über die leiblichen als auch die Adoptiveltern Daten. So kann es beispielsweise nicht zu einer Heirat mit Geschwistern kommen. Eine Geburtsurkunde weist dagegen nur die aktuellen Verhältnisse nach.

Bearbeitungsdauer

In den meisten Fällen benötigt das Standesamt für die Beurkundung 1 bis 2 Tage nach Eingang des Adoptionsbeschlusses.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes

örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle

zuständige Zentrale Adoptionsstelle

anerkannte Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft

Formulare

nicht vorhanden