Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

Brandenburg 99101001107000, 99101001107000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101001107000, 99101001107000

Leistungsbezeichnung

Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sterbefall (101)

Verrichtungskennung

Vergabe (107)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die Überführung der sterblichen Überreste in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Todesfall (1190100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

kommunale Friedhofssatzungen

Teaser

Ein Grab auf einem Friedhof kann nicht gekauft werden. Sie können nur das Nutzungsrecht für eine Grabstätte kostenpflichtig erwerben. Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag einholen.

Volltext

Ein Grab auf einem Friedhof kann nicht gekauft werden. Sie können nur das Nutzungsrecht für eine ausgewählte Grabstätte über einen bestimmten Zeitraum kostenpflichtig erwerben. Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag bei der Friedhofsverwaltung einholen.

Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.

Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung bzw. erfahren Sie von Ihrem Bestattungsunternehmen.

Voraussetzungen

Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.

Kosten

entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen

Verfahrensablauf

Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung bzw. bei Ihrem Bestattungsunternehmen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

Frist

Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss spätestens vor der Bestattung beantragt werden. Wenn die kommunale Friedhofssatzung das zulässt, kann es auch vor Eintritt eines Todesfalls eingeräumt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Den Antrag auf Nutzung einer Grabstelle stellt in der Regel das Bestattungsunternehmen im Auftrag des Angehörigen mit der Anmeldung eines Sterbefalles bei der Friedhofsverwaltung.

Die Höhe der Kosten richten sich nach der Art der Grabstätte und der Dauer der Nutzung, basierend auf der jeweiligen kommunalen Friedhofssatzung.

Eine Verlängerung der Nutzungsdauer kann in Abhängigkeit von der Friedhofssatzung auf Antrag möglich sein.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

kommunale Friedhofsverwaltung

Formulare

schriftlicher Antrag