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Pass für Geringverdiener Erteilung

Brandenburg 99107027001000, 99107027001000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107027001000, 99107027001000

Leistungsbezeichnung

Pass für Geringverdiener Erteilung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Vergünstigung (Synonym), Vergünstigungen (Synonym), Familiennachlass (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

jeweilige kommunale Richtlinie zur Gewährung dieser freiwilligen Leistung

Teaser

Als Geringverdiener können Sie den Sozialpass beantragen und damit Ermäßigungen in kommunalen Einrichtungen erhalten.

Volltext

Der Sozialpass ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er unterstützt einkommensschwache Familien und Bürger/-innen in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel müssen Sie mindestens folgende Dokumente vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld oder Wohngeld

Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie in der Regel bei Bezug von

  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz

weitere Voraussetzung:

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass für Geringverdiener ausstellt
  • Welche genauen Einkommensgrenzen gelten und welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob der Sozialpass dort angeboten wird.
  • Erkundigen Sie sich, welche Formulare und sonstige Unterlagen für den Antrag nötig sind.
  • Wenn Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den Pass in der Regel sofort.
  • Bei der Beantragung zusammen mit dem Wohngeld erhalten Sie den Sozialpass mit dem Wohngeldbescheid.

Bearbeitungsdauer

sofort bzw. 6 bis 8 Wochen

Frist

Geltungsdauer: zumeist 12 Monate (Verlängerung auf Antrag) während des Zeitraumes der Gewährung der Sozialleistungen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Persönliches Erscheinen ist notwendig.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

- freiwillige kommunale Leistung

- Unterstützung für einkommensschwache Familien und Bürger/-innen

- Antrag notwendig

- Anspruch durch Bescheide nachweisen

- Ermäßigungen bei der Inanspruchnahme kommunaler Einrichtungen und Angebote

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Sozialamt oder Wohngeldbehörde bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung

Formulare

nicht vorhanden