Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Errichtung von Anlagen Teilgenehmigung

Brandenburg 99012070277000, 99012070277000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012070277000, 99012070277000

Leistungsbezeichnung

Errichtung von Anlagen Teilgenehmigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Gartenlauben (Synonym), Gartenlaube (Synonym), Carport bauen (Synonym), Bauberatung (Synonym), Garage bauen (Synonym), Garage (Synonym), verfahrensfreies Bauvorhaben (Synonym), Gartenlaube errichten (Synonym), Garage abreißen (Synonym), Garage errichten (Synonym), Gartenlaube bauen (Synonym), Carport errichten (Synonym), Carport (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.07.2019

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Teaser

Wird eine Teilbaugenehmigung erteilt, können die Bauarbeiten für einzelne Bauteile vor Abschluss des gesamten Baugenehmigungsverfahrens begonnen werden.

Volltext

Eine Teilbaugenehmigung kann vor endgültiger Ausstellung der Baugenehmigung erteilt werden. Diese gestattet den Beginn der Bauarbeiten für einzelne Bauteile.

Dies kann insbesondere bei große und aus mehreren Gebäuden bestehenden Bauvorhaben sinnvoll sein.

Erforderliche Unterlagen

Neben dem Antragsformular sind die für die Entscheidung über den Inhalt der Teilbaugenehmigung erforderlichen Bauvorlagen einzureichen.

Voraussetzungen

Der Erteilung der Baugenehmigung für das Gesamtvorhaben steht nichts entgegen. Der beantragte Teil des Bauvorhabens ist selbstständig ausführbar.

Kosten

  • 1,4 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100€
  • für den Teil des Bauvorhabens, der Inhalt der Teilbaugenehmigung ist

Verfahrensablauf

Beantragung der Teilbaugenehmigung erfolgt in der Regel im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Monat

Frist

Die Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von sechs Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Informationen zur Erteilung von Teilbaugenehmigungen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren.

Ansprechpunkt

Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt 

Zuständige Stelle

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht

Henning-von-Tresckow Str. 2-8

14467 Potsdam

oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de

Formulare