Bibliotheksausweis Sperrung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Teilen Sie den Verlust des Bibliotheksausweises Ihrer Bibliothek schnellstmöglich mit. Ihr Ausweis wird dann umgehend für die Ausleihe gesperrt. Bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung haften Sie für eine missbräuchliche Verwendung des Ausweises. Ein Ersatzausweis wird Ihnen auf Antrag gegen Zahlung einer Gebühr ausgestellt.
Hinweis: Die Gültigkeit des Ersatzausweises ist zeitlich begrenzt
(z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
Wenn Sie Ihren Bibliotheksausweis verloren haben:
- Melden Sie umgehend der Bibliothek den Verlust Ihres Bibliotheksausweises.
- Der Bibliotheksausweis wird sofort gesperrt bzw. ungültig.
- Zahlen Sie die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzausweises.
- Sie erhalten dann den Ersatzausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
- Bei Nichtanzeige des Ausweisverlustes entsteht eine persönliche Haftung für alle eventuell daraus entstehenden Schäden.
- Der Ersatzausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
- Bibliotheksausweis Sperrung
- erfolgt durch die Bibliothek sofort nach Verlustmeldung
- Ausweis ab diesem Zeitpunkt ungültig für alle weiteren Ausleihen bzw. Zugang zu sämtlichen Bibliotheksdienstleistungen
- persönliche Haftung bis zur Verlustmeldung bei Missbrauch
- Ersatzausweis kann auf Antrag kostenpflichtig neu ausgestellt werden
- zuständig: jeweilige Bibliothek
Formulare: Anmeldeformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise