Steuerberater Bestellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Die Bestellung als Steuerberater/in erfolgt nach bestandener Steuerberaterprüfung durch die zuständige Steuerberaterkammer.
Die Bestellung als Steuerberater/in gemäß § 40 StBerG erfolgt nach bestandener Steuerberaterprüfung bzw. nach der Befreiung von der Steuerberaterprüfung auf Antrag durch die zuständige Steuerberaterkammer.
- Antrag auf Bestellung als Steuerberater/in nach amtlichem Vordruck.
- Nachweis über die Beantragung des Führungszeugnisses der Belegart O (gemäß § 30 Abs. 5 BZRG) zur Vorlage bei der zuständigen Behörde (Steuerberaterkammer Brandenburg)
Dem Antrag sind beizufügen:
- eine beglaubigte Abschrift der Bescheinigung der zuständigen Stelle über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung
- ein Passbild
- Berufshaftpflichtversicherungsnachweis
Für Bewerber, die von der Prüfung befreit wurden:
- eine Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen ihn verhängt worden sind und ob disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen ihn anhängig sind oder innerhalb der letzten zwölf Monate anhängig waren
Für Bewerber, die Rechtsanwalt, niedergelassener europäischer Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sind:
- Bescheinigung der für ihn zuständigen Berufsorganisation oder sonst zuständigen Stelle, dass keine Tatsachen bekannt sind, die die Rücknahme oder den Widerruf der Zulassung oder Bestellung oder die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens gegen ihn rechtfertigen
Nachweis der Zahlung der Bestellungsgebühr
- Bestehen der Steuerberaterprüfung oder Befreiung von der Steuerberaterprüfung
- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
- Führungszeugnis der Belegart O (gemäß § 30 Abs. 5 BZRG)
Der Antrag auf Bestellung oder Wiederbestellung als Steuerberater/in ist bei der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu stellen.
- Überweisung der Bestellungsgebühr/Wiederbestellungsgebühr
- Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Steuerberaterkammer Brandenburg
- Prüfung der vorgelegten Unterlagen und der Angaben des Bewerbers auf Vollständigkeit und Richtigkeit; ggf. weitere erforderliche Ermittlungen vor der Entscheidung über die Bestellung
- Vereinbarung eines Bestellungstermins
- Bestellung und Aushändigung der Bestellungsurkunde
Die Bearbeitungsdauer hängt von der vollständigen Vorlage sowie der Prüfung aller erforderlichen Unterlagen des zu bearbeitenden Einzelfalls ab.