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abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

Brandenburg 99108008152000, 99108008152000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108008152000, 99108008152000

Leistungsbezeichnung

abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Dauerparker (Synonym), Falschparker abschleppen (Synonym), Parken über einen längeren Zeitraum (Synonym), Autoknast (Synonym), abgeschleppt (Synonym), Falschparker melden (Synonym), Fahrzeug-Verwahrplatz (Synonym), Kfz-Verwahrplatz (Synonym), Falsch abgestellte Fahrzeuge (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Herausgabe (152)

SDG Informationsbereiche

  • Nationale Verkehrsvorschriften und Anforderungen an Fahrer, einschließlich allgemeiner Vorschriften für die Nutzung der nationalen Straßenverkehrsinfrastruktur: zeitabhängige Gebühren (Vignette), entfernungsabhängige Gebühren (Maut), Emissionsplaketten

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wo bekomme ich mein abgeschlepptes Auto zurück?

Volltext

Nach Sicherstellung oder Verbringung Ihres Fahrzeuges, können Sie dieses auslösen. Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollte das Fahrzeug schnellstmöglich abgeholt werden. Hierzu informieren Sie sich bitte zunächst bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes (erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung) oder bei der zuständigen Polizeidienststelle über den Abstellort Ihres Fahrzeuges.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis ( Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1

Voraussetzungen

-ggf. Abschleppfahrzeug

Sofern Ihr Fahrzeug nicht zugelassen, fahrunfähig oder nach technischer Untersuchung als verkehrsunsicher eingestuft worden ist, ist ein geeigneter Abschleppwagen auf eigene Rechnung erforderlich.

Kosten

Für den Abschleppvorgang und für die Fahrzeugsicherstellung entstehen in der Regel Kosten.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Wer gibt jetzt Auskunft, wie es weitergeht?

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes

(erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung)

Formulare

nicht vorhanden