Mutterschaftsgeld beantragen
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Begriffe im Kontext
- Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten
Fachlich freigegeben am
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Während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag können Sie Mutterschaftsgeld erhalten.
Wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, stellen Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse.
Wenn Sie privat versichert oder familienversichert sind und zu Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen (hierzu zählt auch ein geringfügiges Arbeitsverhältnis/Minijob), stellen Sie den Antrag beim Bundesversicherungsamt und erhalten einmalig maximal EUR 210,00.
Selbstständig tätige Frauen, die nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert, sondern privat krankenversichert sind, erhalten kein Mutterschaftsgeld.
Selbstständig tätige Frauen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankentagegeld versichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
gesetzlich versichert (Arbeitnehmerin, unabhängig ob freiwillig- oder pflichtversichert):
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Mutterschaftsgeld maximal EUR 13,00/Tag von der gesetzlichen Krankenversicherung
gesetzlich versichert (Arbeitslose):
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Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeld I
familienversichert (Arbeitnehmerin, mind. mit Minijob):
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Mutterschaftsgeld, einmalig maximal EUR 210,00, vom Bundesversicherungsamt
freiwillig in der GKV mit Anspruch auf Krankengeld versichert (Selbstständige):
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Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes
privat versichert (Arbeitnehmerin, mind. mit Minijob):
-
Mutterschaftsgeld, einmalig maximal EUR 210,00, vom Bundesversicherungsamt
Während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag können Sie Mutterschaftsgeld erhalten.
Sie können das Mutterschaftsgeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder beim Bundesversicherungsamt beantragen.