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Mutterschaftsgeld beantragen

Brandenburg 99107018017000, 99107018017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107018017000, 99107018017000

Leistungsbezeichnung

Mutterschaftsgeld beantragen

Leistungsbezeichnung II

Mutterschaftsgeld beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Mutterschaftsgeld (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Nach der Geburt (1010200)
  • Vor der Geburt (1010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.12.2016

Fachlich freigegeben durch

Serviceteam BMFSFJ - Themengruppe E

Teaser

Unter welchen Bedingungen erhalten Sie Mutterschaftsgeld?

Volltext

Während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag können Sie Mutterschaftsgeld erhalten.

Wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, stellen Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse.

Wenn Sie privat versichert oder familienversichert sind und zu Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen (hierzu zählt auch ein geringfügiges Arbeitsverhältnis/Minijob), stellen Sie den Antrag beim Bundesversicherungsamt und erhalten einmalig maximal EUR 210,00.

Selbstständig tätige Frauen, die nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert, sondern privat krankenversichert sind, erhalten kein Mutterschaftsgeld.

Selbstständig tätige Frauen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankentagegeld versichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular

  • ärztliche Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin

Voraussetzungen

gesetzlich versichert (Arbeitnehmerin, unabhängig ob freiwillig- oder pflichtversichert):

  • Mutterschaftsgeld maximal EUR 13,00/Tag von der gesetzlichen Krankenversicherung

gesetzlich versichert (Arbeitslose):

  • Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeld I

familienversichert (Arbeitnehmerin, mind. mit Minijob):

  • Mutterschaftsgeld, einmalig maximal EUR 210,00, vom Bundesversicherungsamt 

freiwillig in der GKV mit Anspruch auf Krankengeld versichert (Selbstständige):

  • Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes

privat versichert (Arbeitnehmerin, mind. mit Minijob):

  • Mutterschaftsgeld, einmalig maximal EUR 210,00, vom Bundesversicherungsamt

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag können Sie Mutterschaftsgeld erhalten.

Sie können das Mutterschaftsgeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder beim Bundesversicherungsamt beantragen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden